Ratgeber

Arbeitgeber informieren nach einem Todesfall

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch – aber offene Ansprüche wie Gehalt, Urlaub und Sterbegeld müssen aktiv geklärt werden.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch

1

Keine Kündigung nötig

Ein Arbeitsvertrag ist ein höchstpersönliches Rechtsverhältnis. Anders als etwa ein Mietvertrag geht er nicht auf die Erben über, sondern endet automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers.

2

Arbeitgeber zeitnah informieren

Informieren Sie die Personalabteilung formlos, am besten mit Kopie der Sterbeurkunde. So kann die letzte Lohnabrechnung erstellt und die notwendigen Papiere ausgestellt werden.

3

Firmeneigentum zurückgeben

Diensthandy, Laptop, Dienstwagen oder Zugangskarten gehören in der Regel weiterhin dem Arbeitgeber und müssen zurückgegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Offene Ansprüche, die Erben zustehen

4

Restgehalt

Das anteilige Gehalt bis zum Todestag wird an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Je nach Betrag und Hausbank kann dafür ein Erbschein verlangt werden.

5

Resturlaub

Nicht genommener Urlaub verfällt nicht. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht wird er finanziell abgegolten – dieser Anspruch geht auf die Erben über.

6

Lohnsteuerbescheinigung

Der Arbeitgeber stellt eine Lohnsteuerbescheinigung für das Todesjahr aus. Sie wird für die letzte Steuererklärung benötigt.

Betriebliche Altersvorsorge: Falls vorhanden, kann eine Hinterbliebenenrente oder Kapitalauszahlung an Angehörige fällig werden. Fragen Sie gezielt bei Personalabteilung oder Versorgungsträger nach.

Sterbegeld – gibt es das automatisch?

7

Keine gesetzliche Pflicht

Ein Sterbegeld vom Arbeitgeber gibt es nicht automatisch für jeden. Manche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge sehen eine freiwillige Zahlung vor, oft in Höhe eines Monatsgehalts – das ist aber nicht einheitlich geregelt.

8

Aktiv nachfragen

Fragen Sie beim Arbeitgeber oder im Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung nach, ob eine solche Regelung existiert.

Wer bekommt die Zahlung? Das ist unterschiedlich geregelt – teils geht sie direkt an nahe Angehörige statt an die Erbengemeinschaft, je nach Ausgestaltung der jeweiligen Regelung.

Häufige Fragen zum Arbeitgeber informieren

Muss ich den Arbeitsvertrag des Verstorbenen kündigen?

Nein. Ein Arbeitsverhältnis ist ein höchstpersönliches Rechtsverhältnis und endet automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers, ohne dass es gekündigt werden muss.

Wer bekommt das ausstehende Gehalt?

Das anteilige Gehalt bis zum Todestag wird an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Je nach Betrag und Hausbank kann dafür ein Erbschein verlangt werden.

Verfällt nicht genommener Urlaub?

Nein. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht wird nicht genommener Urlaub finanziell abgegolten, der Anspruch geht auf die Erben über.

Gibt es automatisch ein Sterbegeld vom Arbeitgeber?

Nein, das ist keine gesetzliche Pflicht. Ob eine Zahlung erfolgt, hängt vom Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ab – am besten direkt bei der Personalabteilung nachfragen.

Muss ich Diensthandy oder Firmenlaptop zurückgeben?

Ja, in der Regel gehört Firmeneigentum weiterhin dem Arbeitgeber und muss zurückgegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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