Das Arbeitsverhältnis endet automatisch
Keine Kündigung nötig
Ein Arbeitsvertrag ist ein höchstpersönliches Rechtsverhältnis. Anders als etwa ein Mietvertrag geht er nicht auf die Erben über, sondern endet automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers.
Arbeitgeber zeitnah informieren
Informieren Sie die Personalabteilung formlos, am besten mit Kopie der Sterbeurkunde. So kann die letzte Lohnabrechnung erstellt und die notwendigen Papiere ausgestellt werden.
Firmeneigentum zurückgeben
Diensthandy, Laptop, Dienstwagen oder Zugangskarten gehören in der Regel weiterhin dem Arbeitgeber und müssen zurückgegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Offene Ansprüche, die Erben zustehen
Restgehalt
Das anteilige Gehalt bis zum Todestag wird an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Je nach Betrag und Hausbank kann dafür ein Erbschein verlangt werden.
Resturlaub
Nicht genommener Urlaub verfällt nicht. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht wird er finanziell abgegolten – dieser Anspruch geht auf die Erben über.
Lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitgeber stellt eine Lohnsteuerbescheinigung für das Todesjahr aus. Sie wird für die letzte Steuererklärung benötigt.
Sterbegeld – gibt es das automatisch?
Keine gesetzliche Pflicht
Ein Sterbegeld vom Arbeitgeber gibt es nicht automatisch für jeden. Manche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge sehen eine freiwillige Zahlung vor, oft in Höhe eines Monatsgehalts – das ist aber nicht einheitlich geregelt.
Aktiv nachfragen
Fragen Sie beim Arbeitgeber oder im Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung nach, ob eine solche Regelung existiert.
Häufige Fragen zum Arbeitgeber informieren
Muss ich den Arbeitsvertrag des Verstorbenen kündigen?
Nein. Ein Arbeitsverhältnis ist ein höchstpersönliches Rechtsverhältnis und endet automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers, ohne dass es gekündigt werden muss.
Wer bekommt das ausstehende Gehalt?
Das anteilige Gehalt bis zum Todestag wird an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Je nach Betrag und Hausbank kann dafür ein Erbschein verlangt werden.
Verfällt nicht genommener Urlaub?
Nein. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht wird nicht genommener Urlaub finanziell abgegolten, der Anspruch geht auf die Erben über.
Gibt es automatisch ein Sterbegeld vom Arbeitgeber?
Nein, das ist keine gesetzliche Pflicht. Ob eine Zahlung erfolgt, hängt vom Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ab – am besten direkt bei der Personalabteilung nachfragen.
Muss ich Diensthandy oder Firmenlaptop zurückgeben?
Ja, in der Regel gehört Firmeneigentum weiterhin dem Arbeitgeber und muss zurückgegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Einzelne Themen als Ratgeber
Behörden nach Todesfall informieren
Welche weiteren Ämter und Stellen wann Bescheid wissen müssen.
Letzte Steuererklärung nach Todesfall
Pflicht, Frist und der Steuervorteil der Zusammenveranlagung im Todesjahr.
Erste Schritte nach einem Todesfall
Der vollständige Leitfaden für die ersten Stunden und Tage.
Rente und Pension nach Todesfall
Rente abmelden, Sterbevierteljahr und Witwenrente beantragen.