Die ersten Stunden
Einen Moment für sich nehmen
Sie müssen nicht alles sofort erledigen. Der erste Schritt ist kein Formular und kein Anruf – es ist die Erlaubnis, inne zu halten. In den ersten Stunden gibt es keine Deadline, die Ihr Handeln bestimmt; die erste echte Frist ist die Meldung beim Standesamt spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§§ 28, 29 PStG) – sie läuft ab dem Todestag, nicht erst ab der Ausstellung der Sterbeurkunde.
Nahestehende informieren
Informieren Sie Familie und enge Freunde persönlich – ein Anruf ist mehr wert als eine Nachricht. Erstellen Sie eine kurze Liste der Menschen, die es erfahren sollten: direkte Familie, enge Freunde, Arbeitgeber des Verstorbenen. Sie müssen nicht alle Anrufe selbst machen – bitten Sie Unterstützer, einen Teil der Liste zu übernehmen.
Hausarzt oder Notarzt kontaktieren
Der Arzt stellt den Totenschein aus – ohne ihn kann kein weiterer Schritt eingeleitet werden. Bei einem erwarteten Tod (Krankheit, Hospiz) genügt der Hausarzt. Bei einem unerwarteten Tod muss ein Arzt oder die Polizei hinzugezogen werden. Der Totenschein ist die Grundlage für die Sterbeurkunde beim Standesamt.
Die ersten Tage
Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument im Erbfall. Sie wird beim Standesamt des Sterbeorts beantragt – bringen Sie den Totenschein und den Personalausweis des Verstorbenen mit. Beantragen Sie mindestens 8–10 beglaubigte Ausfertigungen.
Bestattung organisieren
Kontaktieren Sie ein Bestattungsinstitut – die meisten sind rund um die Uhr erreichbar. Das Institut übernimmt die Überführung, kennt alle lokalen Behördenwege und begleitet Sie bei der Auswahl der Bestattungsform. Sie müssen sich nicht sofort für alles entscheiden; das Institut gibt Ihnen Zeit.
Wohnung & Post sichern
Falls der Verstorbene allein gelebt hat: Briefkasten regelmäßig leeren (wichtige Fristen können per Post kommen), einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten und Schlüssel sichern. Verträge wie Strom und Gas weiterlaufen lassen, bis die Wohnung geregelt ist.
Testament & Nachlassgericht
Suchen Sie nach einem handschriftlichen oder notariellen Testament. Falls eines vorhanden ist, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht (zuständiges Amtsgericht) eingereicht werden – dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 2259 BGB). Das Gericht eröffnet das Testament und informiert alle Beteiligten.
Behördengänge planen
Für alle folgenden Behördengänge benötigen Sie die Sterbeurkunde (Schritt 4) – erledigen Sie diese zuerst. Die meisten Behörden verlangen dafür eine beglaubigte Ausfertigung – eine einfache Fotokopie reicht in der Regel nicht.
-
Deutsche Rentenversicherung
Die Rentenzahlung muss gemeldet werden – sie endet mit dem Sterbemonat. Gleichzeitig können Hinterbliebene prüfen, ob ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung (Bund oder regional). -
Krankenkasse kündigen
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Tod, muss aber gemeldet werden. Schreiben Sie der Krankenkasse formlos mit Sterbeurkunde. Laufende Beiträge werden anteilig erstattet. -
Finanzamt informieren
Die Einkommensteuerpflicht endet mit dem Tod. Das Finanzamt am letzten Wohnort des Verstorbenen ist zuständig. Als Erbe müssen Sie unter Umständen noch eine letzte Einkommensteuererklärung einreichen – ein Steuerberater hilft dabei. -
Einwohnermeldeamt: Abmeldung
Den Verstorbenen beim Einwohnermeldeamt abmelden – in vielen Gemeinden übernimmt das Standesamt diese Meldung automatisch beim Ausstellen der Sterbeurkunde. Nachfragen lohnt sich.
Häufige Fragen zu den ersten Schritten
Muss ich nach einem Todesfall sofort etwas tun?
In den ersten Stunden müssen Sie noch nichts erledigen außer den Arzt für den Totenschein zu kontaktieren. Die erste echte Frist läuft aber schon ab dem Todestag: Die Meldung beim Standesamt ist spätestens am dritten Werktag nach dem Tod fällig – sie beginnt nicht erst mit der Ausstellung der Sterbeurkunde.
Wie viele Sterbeurkunden sollte ich beantragen?
Mindestens 8 bis 10 beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Jede Bank, Versicherung und Behörde verlangt eine eigene Ausfertigung – Nachbestellungen kosten später zusätzlich Zeit und Gebühren.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Das ist ein häufiger Fall – ein Notar oder Rechtsanwalt kann erklären, wer in Ihrer konkreten Familienkonstellation erbt.
Wer meldet den Verstorbenen beim Einwohnermeldeamt ab?
In vielen Gemeinden übernimmt das Standesamt diese Abmeldung automatisch beim Ausstellen der Sterbeurkunde. Es lohnt sich trotzdem, beim Standesamt konkret nachzufragen, ob das in Ihrer Gemeinde der Fall ist.
Einzelne Themen als Ratgeber
Für jeden Vertragstyp gibt es eigene Fristen, Dokumente und Formulierungen. Diese Ratgeber führen Sie Schritt für Schritt durch die jeweilige Kündigung.
Verträge und Abos finden
Post, E-Mail, Kontoauszüge und PayPal: so spüren Sie alle laufenden Verträge auf.
Mietvertrag kündigen nach Todesfall
Fristen, Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB, Muster-Kündigungsschreiben.
GEZ & Rundfunkbeitrag abmelden
Abmeldung beim Beitragsservice, notwendige Dokumente, Rückerstattung anteiliger Beiträge.
Handyvertrag kündigen nach Todesfall
Außerordentliche Kündigung beim Anbieter, Restlaufzeit, welche Unterlagen werden verlangt.
Versicherungen melden & kündigen
Lebens-, Haftpflicht-, Kfz- und Hausratversicherung: was kündigen, was übernehmen, was melden.
Digitaler Nachlass regeln
Netflix, Spotify, Facebook, Google: Abonnements kündigen und Konten schließen oder memorialisieren.
Sterbeurkunde beantragen
Welches Standesamt, welche Unterlagen, wie viele Ausfertigungen – für DE, AT und CH.
Wohnung auflösen nach Todesfall
Kosten der Haushaltsauflösung, wer zahlt und warum vorschnelles Entrümpeln riskant sein kann.
Erbschein beantragen
Kosten, Dauer und wann Sie ihn für Bank, Grundbuch oder Zulassungsstelle wirklich brauchen.
Testament finden nach einem Todesfall
Wo Sie suchen sollten und was das Zentrale Testamentsregister leistet.
Krankenkasse nach einem Todesfall
Was mit familienversicherten Angehörigen passiert und welche Beiträge erstattet werden.
Letzte Steuererklärung nach Todesfall
Pflicht, Frist und der Steuervorteil der Zusammenveranlagung im Todesjahr.
Fristen nach einem Todesfall im Überblick
Alle wichtigen Fristen auf einen Blick – von Standesamt bis Erbschaftssteuer.
Testamentseröffnung beim Nachlassgericht
Wie der Eröffnungstermin abläuft und wer informiert wird.