Ratgeber

Erste Schritte nach einem Todesfall

Ein ruhiger Leitfaden für die ersten Stunden und Tage – Schritt für Schritt.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Alle Schritte auf einen Blick: Kostenlose Checkliste – direkt herunterladen, kein E-Mail nötig.

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Die ersten Stunden

1

Einen Moment für sich nehmen

Sie müssen nicht alles sofort erledigen. Der erste Schritt ist kein Formular und kein Anruf – es ist die Erlaubnis, inne zu halten. Alle behördlichen Fristen beginnen frühestens nach der Ausstellung der Sterbeurkunde; in den ersten Stunden gibt es keine Deadline, die Ihr Handeln bestimmt.

2

Nahestehende informieren

Informieren Sie Familie und enge Freunde persönlich – ein Anruf ist mehr wert als eine Nachricht. Erstellen Sie eine kurze Liste der Menschen, die es erfahren sollten: direkte Familie, enge Freunde, Arbeitgeber des Verstorbenen. Sie müssen nicht alle Anrufe selbst machen – bitten Sie Unterstützer, einen Teil der Liste zu übernehmen.

3

Hausarzt oder Notarzt kontaktieren

Der Arzt stellt den Totenschein aus – ohne ihn kann kein weiterer Schritt eingeleitet werden. Bei einem erwarteten Tod (Krankheit, Hospiz) genügt der Hausarzt. Bei einem unerwarteten Tod muss ein Arzt oder die Polizei hinzugezogen werden. Der Totenschein ist die Grundlage für die Sterbeurkunde beim Standesamt.

Die ersten Tage

4

Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument im Erbfall. Sie wird beim Standesamt des Sterbeorts beantragt – bringen Sie den Totenschein und den Personalausweis des Verstorbenen mit. Beantragen Sie mindestens 8–10 beglaubigte Kopien.

Warum so viele? Jede Behörde, Bank und Versicherung verlangt ein Original. Nachbestellungen kosten Zeit und Gebühren – es lohnt sich, gleich ausreichend Exemplare zu bestellen.
5

Bestattung organisieren

Kontaktieren Sie ein Bestattungsinstitut – die meisten sind rund um die Uhr erreichbar. Das Institut übernimmt die Überführung, kennt alle lokalen Behördenwege und begleitet Sie bei der Auswahl der Bestattungsform. Sie müssen sich nicht sofort für alles entscheiden; das Institut gibt Ihnen Zeit.

6

Wohnung & Post sichern

Falls der Verstorbene allein gelebt hat: Briefkasten regelmäßig leeren (wichtige Fristen können per Post kommen), einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten und Schlüssel sichern. Verträge wie Strom und Gas weiterlaufen lassen, bis die Wohnung geregelt ist.

7

Testament & Nachlassgericht

Suchen Sie nach einem handschriftlichen oder notariellen Testament. Falls eines vorhanden ist, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht (zuständiges Amtsgericht) eingereicht werden – dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 2259 BGB). Das Gericht eröffnet das Testament und informiert alle Beteiligten.

Kein Testament gefunden? Das ist häufig. In diesem Fall greift automatisch die gesetzliche Erbfolge (§ 1924 BGB). Ein Notar oder Rechtsanwalt kann Ihnen erklären, wer in Ihrem konkreten Fall erbt.

Behördengänge planen

Für alle folgenden Behördengänge benötigen Sie die Sterbeurkunde (Schritt 4) – erledigen Sie diese zuerst. Die meisten Behörden akzeptieren auch eine beglaubigte Kopie.

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