Ratgeber

Digitaler Nachlass – Konten und Abonnements nach dem Tod regeln

Netflix, Spotify, Amazon, Facebook – digitale Verträge laufen nach einem Todesfall einfach weiter. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Hinterbliebene den digitalen Nachlass regeln.

Lesezeit: ca. 7 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Wer heute stirbt, hinterlässt nicht nur Möbel, Bankkonten und Versicherungsunterlagen – sondern auch Dutzende digitale Konten. Streaming-Dienste, die jeden Monat abgebucht werden. Social-Media-Profile, auf denen das Leben des Verstorbenen sichtbar bleibt. E-Mail-Postfächer mit persönlichen Nachrichten. Passwort-Manager, die den Zugang zu allem sperren.

Der Begriff digitaler Nachlass fasst all das zusammen: alle Online-Konten, Abonnements, Daten und digitalen Rechte eines Verstorbenen. Für Hinterbliebene ist dieser Bereich oft der unübersichtlichste Teil des Nachlasses – weil man nie weiß, was alles existiert, und weil jede Plattform ihre eigenen Regeln hat.

Dringend

Kostenpflichtige Abonnements

Netflix, Spotify, Amazon Prime, DAZN – laufen weiter und werden abgebucht. So schnell wie möglich kündigen.

Bewusste Entscheidung

Kostenlose Konten & Profile

Facebook, Google, Apple ID, E-Mail – hier entscheiden Sie: löschen oder als Gedenkseite erhalten?

Digitale Verträge und Konten finden

Bevor Sie handeln können, brauchen Sie einen Überblick. Die meisten Menschen unterschätzen, wie viele digitale Dienste ein Angehöriger abonniert hatte – ein Haushalt kommt heute schnell auf 10 bis 20 aktive Abonnements.

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Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen

Suchen Sie die letzten drei bis sechs Monate Kontoauszüge durch. Regelmäßige Abbuchungen von Netflix, Spotify, Amazon, Apple, Google, Adobe oder anderen Diensten verraten aktive Abonnements. Notieren Sie Betrag, Anbieter und das ungefähre Abrechnungsdatum – daraus ergibt sich eine erste Prioritätsliste.

Nachklang erkennt Abonnements automatisch: Die App analysiert Kontoauszüge und erstellt eine Übersicht aller aktiven Verträge – ohne dass Sie jede Zeile manuell durchsuchen müssen. Kommt August 2026 für iOS.
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E-Mail-Postfach durchsuchen

Falls Sie Zugang zum E-Mail-Postfach des Verstorbenen haben, suchen Sie nach Begriffen wie „Abonnement", „Rechnung", „Ihre Bestellung", „Kündigung" oder „Verlängerung". Viele Dienste schicken monatliche Quittungen per E-Mail – diese sind oft der vollständigste Überblick über aktive Abonnements.

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Smartphone und Browser

Installierte Apps auf dem Smartphone sind ein zuverlässiger Hinweis: Netflix, Spotify, DAZN, Audible, Apple Music, Sky – jede installierte App deutet auf ein mögliches Abo hin. Schauen Sie auch in den App Store (iOS) oder Play Store (Android): unter „Käufe" oder „Abonnements" sind aktive Abos aufgelistet, sofern das Gerät entsperrt ist.

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Passwort-Manager prüfen

Falls der Verstorbene einen Passwort-Manager genutzt hat – 1Password, Bitwarden, Apple Keychain oder LastPass – ist dort die vollständige Liste aller gespeicherten Konten hinterlegt. Wie Sie auf einen Passwort-Manager zugreifen können, wenn Sie das Masterpasswort nicht kennen, erläutern wir in Abschnitt 4.

Abonnements kündigen

Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Anders als beim Mietvertrag (§ 580 BGB) gibt es für digitale Abonnements kein gesetzlich verbrieftes Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Der Vertrag geht auf die Erben über und läuft weiter. Die gute Nachricht: In der Praxis kulanzieren die meisten großen Plattformen auf Anfrage – gegen Vorlage der Sterbeurkunde.
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Netflix

Netflix bietet keinen automatisierten Sterbefallprozess an. Kontaktieren Sie den Kundendienst per Chat oder telefonisch und schildern Sie die Situation. Mit einer Kopie der Sterbeurkunde wird das Abo in der Regel sofort beendet und anteilig erstattet. Falls Sie Zugang zum Konto haben: Kündigung geht auch direkt über die Kontoeinstellungen zum nächsten Abrechnungstermin.

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Spotify

Spotify-Abos laufen bis zum Ende des bezahlten Zeitraums weiter. Mit Zugang zum Konto: Kündigung unter „Konto" → „Ihr Plan". Ohne Zugang: Wenden Sie sich per E-Mail an den Spotify-Support (support.spotify.com) mit Sterbeurkunde und einer kurzen Erläuterung. Spotify behandelt solche Anfragen in der Regel kulant.

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Amazon (Prime und Konto)

Bei Amazon sind zwei Dinge zu unterscheiden: das Prime-Abo (monatlich kündbar über Kontoeinstellungen → „Prime-Mitgliedschaft verwalten") und das Amazon-Konto selbst. Das Konto kann nur über einen Datenschutzantrag geschlossen werden – entweder mit Kontozugang oder als Erbe mit Legitimationsnachweis über den Amazon-Kundendienst.

Digitale Käufe verfallen: E-Books, Filme und Musik, die über Amazon gekauft wurden, sind an das Konto gebunden – sie gehören den Erben nicht automatisch. Sichern Sie herunterladbare Inhalte, bevor das Konto geschlossen wird.
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Weitere Dienste

Disney+, DAZN, Apple TV+, Audible, Sky, Magenta TV – alle bieten über ihren jeweiligen Kundendienst eine Kündigung im Todesfall an. Der Prozess ist überall ähnlich: Sterbeurkunde vorlegen, Kündigung aus Kulanz beantragen. Sichern Sie sich immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, damit Sie einen Nachweis haben, falls weiter abgebucht wird.

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PayPal

PayPal ist kein Abo, sondern ein Zahlungskonto – häufig aber die Quelle für viele andere Abbuchungen. Ein vorhandenes Guthaben gehört zum Nachlass und wird nach Kontoschließung an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Kontaktieren Sie den PayPal-Kundendienst mit Sterbeurkunde, um das Konto zu schließen. Prüfen Sie vorher im Transaktionsverlauf, welche Dienste regelmäßig über PayPal abgebucht wurden – das ist oft die schnellste Möglichkeit, aktive Abos zu finden.

Netflix Kundendienst kontaktieren, Sterbeurkunde einreichen, Kulanz-Kündigung beantragen
Spotify Support per E-Mail, mit Sterbeurkunde und Erben-Nachweis
Amazon Prime Abo direkt kündbar; Konto-Schließung über Datenschutzantrag
Disney+ Kundendienst, Sterbeurkunde, sofortige Kündigung in der Regel möglich
DAZN Monatlich kündbar; Kundendienst für Kulanz-Erstattung kontaktieren
Audible / Sky Kundendienst, Sterbeurkunde, schriftliche Bestätigung anfordern
PayPal Kein Abo, sondern Zahlungskonto – Guthaben gehört zum Nachlass, Transaktionsverlauf zeigt weitere Abos

Soziale Netzwerke und E-Mail-Konten

Für Konten ohne direkten Kostenaspekt gibt es zunächst eine grundlegende Entscheidung: löschen oder erhalten? Viele Hinterbliebene möchten das Profil als Gedenkseite erhalten – andere bevorzugen die vollständige Löschung. Beide Entscheidungen sind richtig.

Memorialisieren

Das Profil bleibt sichtbar, wird als Gedenkseite gekennzeichnet. Niemand kann sich mehr einloggen. Freunde und Familie können weiterhin Erinnerungen teilen.

Löschen

Das Konto und alle Inhalte werden vollständig entfernt. Endgültig – stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Fotos und Nachrichten vorher gesichert sind.

Wenn die Trauer überwältigend wird: Diese Entscheidungen sind oft auch emotional schwer. TrostHelden vermittelt kostenlos Kontakt zu anderen Betroffenen mit ähnlicher Erfahrung.
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Facebook und Instagram (Meta)

Facebook bietet beide Optionen: Memorialisierung und vollständige Löschung. Beides ist über Formulare auf facebook.com/help beantragbar. Sie brauchen: Sterbeurkunde und einen Nachweis Ihrer Beziehung zum Verstorbenen (z. B. eigene Ausweis-Kopie). Bei der Memorialisierung wird das Profil mit dem Vermerk „In Erinnerung an" versehen – niemand kann sich mehr einloggen, Beiträge bleiben sichtbar.

Instagram (ebenfalls Meta) funktioniert identisch – Antrag über help.instagram.com. Wichtig: Beide Plattformen sind voneinander getrennt, also separat beantragen.

Memorialisierung verhindert Missbrauch: Gehackte Konten Verstorbener sind ein reales Problem. Eine Memorialisierung sperrt den Login und schützt das Profil.
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Google-Konto (Gmail, Drive, Fotos, YouTube)

Google hat einen eigenen Prozess für Hinterbliebene, den Sie über support.google.com/accounts/troubleshooter/6357590 starten. Sie können dort beantragen, bestimmte Daten zu erhalten (Fotos, Dokumente, E-Mails) oder das Konto zu schließen. Google prüft den Antrag und verlangt Sterbeurkunde sowie Ihre eigene Identifikation. In manchen Fällen – vor allem wenn große Datenmengen übergeben werden sollen – kann Google einen Gerichtsbeschluss verlangen.

Falls der Verstorbene vorab den Inaktivitätsmanager (myaccount.google.com/inactive) eingerichtet hatte, läuft der Prozess automatisch ab – die hinterlegte Person erhält eine Benachrichtigung und Zugang zu ausgewählten Daten.

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Apple ID und iCloud

Apple hat seit 2021 ein Digital Legacy-Programm (Digitale Erbschaft). Falls der Verstorbene vorab eine oder mehrere „Legacy Contact"-Personen eingetragen hatte (Einstellungen → Apple ID → Passwort & Sicherheit), erhalten diese per persönlichem Zugangscode Zugang zu iCloud-Daten – Fotos, Dokumente, Notizen. Passwörter und Zahlungsdaten sind davon ausgenommen.

Falls kein Legacy Contact eingetragen war, ist der Zugang deutlich aufwendiger: Apple verlangt dann einen Gerichtsbeschluss, der explizit das Recht zur Kontonutzung bestätigt. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. Planen Sie ihn frühzeitig, wenn Fotos oder Dokumente aus der iCloud wichtig sind.

Fotos auf dem iPhone: Falls das iPhone entsperrt ist und iCloud-Fotos aktiv waren, können die Bilder lokal auf dem Gerät gesichert werden – ohne den Apple-ID-Prozess.
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E-Mail-Postfächer (GMX, Web.de, Gmail, Outlook)

Bevor Sie ein E-Mail-Postfach schließen: Sichern Sie zuerst wichtige Inhalte. E-Mail-Postfächer enthalten oft Vertragsunterlagen, Rechnungen, Kontoauszüge und persönliche Nachrichten – all das geht bei der Löschung unwiederbringlich verloren.

GMX und Web.de: Kontaktieren Sie den Kundendienst mit Sterbeurkunde. Beide Anbieter haben etablierte Prozesse für Hinterbliebene und schließen das Konto auf Anfrage. Gmail ist Teil des Google-Kontos (s. Schritt 2). Microsoft (Outlook, Hotmail): Antrag über microsoft.com → Datenschutz → Konto von Hinterbliebenen schließen, mit Sterbeurkunde und Identitätsnachweis.

Passwörter und Datenzugang

Der häufigste Engpass beim digitalen Nachlass: Wie kommt man überhaupt an die Konten, wenn man keine Zugangsdaten kennt? Die Antwort hängt stark davon ab, welche Geräte und Dienste der Verstorbene genutzt hat.

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Smartphone entsperren

Falls das Smartphone durch eine PIN oder Face ID gesperrt ist und kein Code bekannt ist, gibt es kaum eine einfache Lösung. Bei Apple (iPhone) ist ohne den sechsstelligen Gerätecode kein Zugriff möglich – auch nicht durch Apple selbst oder den Kundendienst. Bei Android-Geräten gibt es gerätespezifische Ansätze über den jeweiligen Hersteller, aber auch dort ist der Aufwand erheblich.

Entsperrtes Gerät sofort sichern: Falls das Smartphone zugänglich ist, nutzen Sie die Möglichkeit unmittelbar. Übertragen Sie Fotos, Kontakte und wichtige Dokumente auf ein anderes Gerät oder eine externe Festplatte – bevor der Akku leer ist oder das Gerät sich automatisch sperrt.
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Passwort-Manager des Verstorbenen

Falls der Verstorbene einen Passwort-Manager genutzt hat, gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Optionen:

1Password: Hat ein sogenanntes Notfallkit (Emergency Kit) – ein Blatt mit dem Geheimschlüssel und der Konto-E-Mail. Falls dieses Dokument vorhanden ist, können Sie das Konto mit dem Masterpasswort entsperren. 1Password bietet auch einen Notfallzugangsprozess für Hinterbliebene.

Bitwarden: Familientarife erlauben es, vorab eine Notfallperson zu hinterlegen, die nach einer Wartezeit Zugang erhält. Ohne Vorab-Einrichtung ist der Zugang über den Bitwarden-Support mit Sterbeurkunde möglich, aber nicht garantiert.

Apple Keychain / iCloud Keychain: Zugangsdaten sind Teil der Apple ID und damit an den Digital Legacy-Prozess gebunden (s. Abschnitt 3). Ohne entsperrendes Gerät oder Legacy Contact ist kein Zugang möglich.

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Für Ihre eigene Vorsorge

Die beste Vorbereitung, die Sie Ihren eigenen Hinterbliebenen geben können: Erstellen Sie ein digitales Notfalldokument – eine Liste Ihrer wichtigsten Konten mit Benutzernamen, einem Hinweis auf den Passwort-Manager und klaren Anweisungen, was mit welchem Konto geschehen soll. Hinterlegen Sie es beim Notar, in einem Safe oder in einem versiegelten Umschlag bei einer Vertrauensperson.

Bei Apple können Sie die Digital-Legacy-Funktion direkt in den iOS-Einstellungen einrichten; bei Google übernimmt der webbasierte Inaktivitätsmanager diese Rolle. Beides spart Ihren Hinterbliebenen im Zweifel einen Gerichtsbeschluss.

Apple: Einstellungen → Apple ID → Passwort & Sicherheit → Legacy Contact hinzufügen.
Google: myaccount.google.com/inactive → Inaktivitätsmanager einrichten.

Häufige Fragen zum digitalen Nachlass

Muss ich als Erbe für laufende Abo-Kosten nach dem Tod aufkommen?

Grundsätzlich ja: Digitale Abonnements gehen mit dem Erbfall auf die Erben über und laufen weiter, bis sie gekündigt werden. Anders als beim Mietvertrag gibt es dafür kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht – die meisten Anbieter beenden das Abo aber kulant und sofort, wenn Sie eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen.

Wie gehe ich bei Netflix, Amazon Prime, Spotify oder Sky vor?

Das Verfahren ist bei den meisten Streaming-Anbietern ähnlich: Kundenservice kontaktieren, den Todesfall schildern und eine Kopie der Sterbeurkunde einreichen. Viele Anbieter kündigen das Abo dann sofort und erstatten anteilig – ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht, es handelt sich um Kulanz. Fordern Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an.

Brauche ich einen Erbschein für den digitalen Nachlass?

Nicht immer. Die meisten Anbieter akzeptieren eine Sterbeurkunde als Nachweis. Bei umfangreicheren Anfragen – etwa wenn Google größere Datenmengen herausgeben soll oder bei Apple ohne hinterlegten Legacy Contact – kann zusätzlich ein förmlicher Erbnachweis oder sogar ein Gerichtsbeschluss verlangt werden.

Was passiert, wenn ich das Passwort nicht kenne?

Ohne Zugangsdaten müssen Sie den offiziellen Hinterbliebenen-Prozess des jeweiligen Anbieters nutzen, der in der Regel Sterbeurkunde und einen Nachweis Ihrer Erbenstellung verlangt. Bei gesperrten Smartphones ohne bekannten Code gibt es meist keine einfache Lösung – auch der Hersteller kann in der Regel nicht helfen.

Kann ich ein Social-Media-Profil einfach übernehmen und weiter nutzen?

Nein, das verstößt bei den meisten Plattformen gegen die Nutzungsbedingungen. Stattdessen können Sie über die offiziellen Formulare eine Memorialisierung (Gedenkzustand, niemand kann sich mehr einloggen) oder die vollständige Löschung des Profils beantragen.

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