Ratgeber

Handyvertrag kündigen nach dem Tod eines Angehörigen

Ein Handy- oder Mobilfunkvertrag läuft nach dem Tod weiter – bis jemand kündigt. Wir erklären Ihre Möglichkeiten und was die großen Anbieter in der Praxis tun.

Lesezeit: ca. 4 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Die Rechtslage – ehrlich erklärt

Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Anders als beim Mietvertrag (§ 580 BGB) gibt es für Mobilfunkverträge kein gesetzlich verbrieftes Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Der Vertrag geht auf die Erben über – und läuft bis zum vertraglich vereinbarten Ende weiter. Die gute Nachricht: In der Praxis gewähren die meisten großen Anbieter auf Kulanz eine vorzeitige Kündigung.
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Erben treten in den Vertrag ein

Mit dem Tod des Vertragsinhabers gehen alle Rechte und Pflichten auf die Erben über. Das bedeutet: Die monatlichen Gebühren laufen weiter, bis der Vertrag endet oder gekündigt wird. Als Erbe/Hinterbliebener sind Sie verpflichtet, für diese Kosten aufzukommen – sofern Sie die Erbschaft nicht ausschlagen.

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Kulanz der Anbieter

Telekom, Vodafone, O2 und die meisten anderen Mobilfunkanbieter bieten auf Anfrage eine Sonderkündigung aus Kulanz an – gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Die Restlaufzeit wird dabei in der Regel erlassen. Verweigern Anbieter die Kulanz, können Erben die Fortführung auf den günstigsten Basistarif umstellen, bis der Vertrag regulär ausläuft.

Schriftlich, nicht telefonisch: Stellen Sie den Antrag immer per Brief oder E-Mail – so haben Sie einen Nachweis. Telefonische Zusagen sind schwer nachweisbar.

So gehen Sie vor

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Vertragsdaten des Verstorbenen ermitteln

Suchen Sie in den Unterlagen nach: Vertragsbestätigung des Anbieters, Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen, oder der Prepaid-Karte des Telefons. Wichtig sind: Kundennummer, Rufnummer und Vertragsende.

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Anbieter kontaktieren – Kulanz beantragen

Schreiben Sie den Anbieter per Brief oder E-Mail an und schildern Sie die Situation. Legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Bitten Sie ausdrücklich um eine Sonderkündigung aus Kulanz wegen Tod des Vertragsinhabers und um Erlass der Restlaufzeit.

Deutsche Telekom Telekom-Shop oder: Telekom Deutschland GmbH, Postfach 2000, 53105 Bonn
Vodafone Vodafone GmbH, Vodafone-Allee 1, 40549 Düsseldorf
Telefónica / O2 Telefónica Germany GmbH, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München
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Wenn der Anbieter ablehnt

Akzeptiert der Anbieter die Sonderkündigung nicht, haben Sie drei Optionen: (1) Den Tarif auf den günstigsten verfügbaren wechseln und regulär auslaufen lassen. (2) Eine Verbraucherzentrale einschalten – die haben in vielen Fällen Erfahrung mit solchen Situationen. (3) Den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen.

Prepaid-Karten: Für Prepaid-Verträge gibt es keine Laufzeitbindung. Das Guthaben auf einer Prepaid-Karte verfällt in der Regel nach Inaktivität – fragen Sie beim Anbieter nach, ob es erstattungsfähig ist.

Musterbrief an den Mobilfunkanbieter

Mustervorlage – Sonderkündigung Mobilfunkvertrag

[Ihr Name als Erbe/Hinterbliebener]
[Ihre Adresse]

[Anbieter]
[Adresse des Anbieters]

[Ort, Datum]

Bitte um Sonderkündigung – Kundennummer: [Kundennummer] – Rufnummer: [Rufnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Inhaber des oben genannten Mobilfunkvertrags, am [Sterbedatum] verstorben ist.

Als Erbe/Hinterbliebener bitte ich Sie, den Vertrag auf Kulanz zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum [Datum] zu beenden und auf die Restlaufzeit zu verzichten.

Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Annahme dieser Kündigung sowie das Vertragsende.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Anlage: Kopie der Sterbeurkunde

Musterbrief als PDF herunterladen

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