Ratgeber

Versicherungen nach einem Todesfall – was melden, was kündigen

Manche Versicherungen müssen sofort gemeldet werden, andere enden automatisch. Hier finden Sie alle Versicherungstypen im Überblick – mit klaren Handlungsempfehlungen.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Zuerst: Die Lebensversicherung

Sofortmaßnahme – nicht warten! Wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung hatte, muss der Versicherungsfall umgehend gemeldet werden. Es handelt sich hier nicht um eine Kündigung, sondern um einen Leistungsfall – die Versicherung zahlt aus. Fristen beginnen ab dem Todestag zu laufen.
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Lebensversicherungspolice suchen

Suchen Sie in den Unterlagen nach der Versicherungspolice. Die Versicherungsnummer und der Name der Gesellschaft stehen auf dem Deckblatt. Auch Kontoauszüge helfen: Regelmäßige Abbuchungen von einem Versicherer können auf eine bestehende Police hinweisen.

Verschollene Lebensversicherung suchen: Wenn Sie nicht wissen, ob eine Lebensversicherung besteht, hilft der kostenlose Suchdienst des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Er fragt bei allen Mitgliedsunternehmen an, ob eine Police auf den Namen des Verstorbenen läuft.
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Versicherungsfall melden

Kontaktieren Sie die Versicherung und melden Sie den Todesfall. Benötigt werden: Sterbeurkunde (bei der Lebensversicherung fordern Versicherer für die Auszahlung oft eine beglaubigte Kopie oder das Original), Versicherungspolice und die Identität des Bezugsberechtigten. Die Versicherung schickt Ihnen dann ein Formular zur Auszahlung.

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Bezugsberechtigung prüfen

Wer die Leistung erhält, ist in der Police festgelegt. Oft ist eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen (z. B. Ehepartner) – diese Person erhält die Versicherungssumme direkt, ohne dass sie Teil des Nachlasses wird. Ist kein Bezugsberechtigter eingetragen, fließt das Geld in den Nachlass.

Alle Versicherungstypen im Überblick

Für alle folgenden Versicherungen benötigen Sie die Sterbeurkunde als Nachweis. Für reine Kündigungen genügt in der Regel eine einfache Kopie – für Auszahlungen (z. B. Lebensversicherung) verlangen Versicherer oft eine beglaubigte Kopie oder das Original.

Musterbrief – Kündigung einer Versicherung

Mustervorlage – Kündigung Versicherungsvertrag

[Ihr Name als Erbe/Hinterbliebener]
[Ihre Adresse]

[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]

[Ort, Datum]

Kündigung des Versicherungsvertrags – Versicherungsscheinnummer: [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Versicherungsnehmer des oben genannten Vertrags, am [Sterbedatum] verstorben ist.

Als Erbe/Hinterbliebener kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Kontoinhaber: [Name]

Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Anlage: Kopie der Sterbeurkunde

Musterbrief als PDF herunterladen
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Häufige Fragen zu Versicherungen im Todesfall

Muss ich alle Versicherungen des Verstorbenen sofort kündigen?

Nein. Nur die Lebensversicherung muss umgehend gemeldet werden, weil sie ein Leistungsfall ist. Die übrigen Versicherungen können Sie in Ruhe abwickeln – sollten sie aber nicht monatelang unbeachtet lassen, da laufende Beiträge sonst weiter den Nachlass belasten.

Was passiert, wenn ich eine Kfz-Versicherung einfach nicht kündige?

Sie läuft automatisch weiter und die Beiträge werden weiter vom Nachlasskonto abgebucht, bis Sie das Fahrzeug aktiv abmelden oder die Versicherung kündigen. Es lohnt sich, das zeitnah zu erledigen, statt es aufzuschieben.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen im Todesfall?

Nein, ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es nur beim Mietvertrag (§ 580 BGB). Bei Versicherungen handeln die meisten Anbieter aus Kulanz und akzeptieren die Kündigung zum nächstmöglichen Termin, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.

Gilt das bei allen Versicherern wie Allianz, ERGO, HUK-Coburg oder AXA gleich?

Das grundsätzliche Verfahren ist bei allen Anbietern ähnlich: Sterbeurkunde einreichen, Vertrag wird beendet oder umgestellt. Einzelheiten wie Formulare oder Bearbeitungszeit können sich unterscheiden – im Zweifel direkt beim jeweiligen Versicherer nachfragen.

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