Zuerst: Die Lebensversicherung
Lebensversicherungspolice suchen
Suchen Sie in den Unterlagen nach der Versicherungspolice. Die Versicherungsnummer und der Name der Gesellschaft stehen auf dem Deckblatt. Auch Kontoauszüge helfen: Regelmäßige Abbuchungen von einem Versicherer können auf eine bestehende Police hinweisen.
Versicherungsfall melden
Kontaktieren Sie die Versicherung und melden Sie den Todesfall. Benötigt werden: Sterbeurkunde (bei der Lebensversicherung fordern Versicherer für die Auszahlung oft eine beglaubigte Kopie oder das Original), Versicherungspolice und die Identität des Bezugsberechtigten. Die Versicherung schickt Ihnen dann ein Formular zur Auszahlung.
Bezugsberechtigung prüfen
Wer die Leistung erhält, ist in der Police festgelegt. Oft ist eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen (z. B. Ehepartner) – diese Person erhält die Versicherungssumme direkt, ohne dass sie Teil des Nachlasses wird. Ist kein Bezugsberechtigter eingetragen, fließt das Geld in den Nachlass.
Alle Versicherungstypen im Überblick
Für alle folgenden Versicherungen benötigen Sie die Sterbeurkunde als Nachweis. Für reine Kündigungen genügt in der Regel eine einfache Kopie – für Auszahlungen (z. B. Lebensversicherung) verlangen Versicherer oft eine beglaubigte Kopie oder das Original.
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LebensversicherungLeistungsfall melden Sofort
Kein Sonderkündigungsrecht nötig – die Versicherung zahlt den vereinbarten Betrag aus. Bezugsberechtigten informieren, Sterbeurkunde einreichen, Auszahlungsformular ausfüllen.
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Private HaftpflichtversicherungEndet mit dem Tod, Rückerstattung prüfen Innerhalb 1–2 Monate
Die private Haftpflichtversicherung des Verstorbenen endet in der Regel – oft besteht für mitversicherte Ehepartner aber Schutz bis zur nächsten Hauptfälligkeit weiter, je nach Vertragsbedingungen. Informieren Sie den Versicherer schriftlich mit Sterbeurkunde und lassen Sie sich die genaue Regelung bestätigen. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach dem Tod werden anteilig erstattet.
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Kfz-VersicherungFahrzeug ummelden oder abmelden Innerhalb 2–3 Monate
Die Kfz-Versicherung läuft mit dem Fahrzeug. Entscheiden Sie: (1) Fahrzeug auf Erben ummelden – Versicherung informieren, neuen Vertrag abschließen oder ummelden. (2) Fahrzeug abmelden und verkaufen – Versicherung kündigen, anteilige Beitragserstattung. Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, aber die meisten Anbieter kulanzieren.
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HausratversicherungKündigen bei Wohnungsauflösung Mit Wohnungsauflösung
Die Hausratversicherung schützt das Inventar in der Wohnung. Wenn die Wohnung aufgelöst wird, entfällt der Versicherungsgegenstand. Kündigen Sie zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe und legen Sie die Sterbeurkunde bei. Anteilige Rückerstattung möglich.
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Private Krankenversicherung (PKV)Sonderfall – Familienversicherung prüfen Sofort prüfen
War der Verstorbene der Hauptversicherungsnehmer, können mitversicherte Familienmitglieder nach § 207 VVG innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod die Fortsetzung des bestehenden Vertrags unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers erklären – die bereits erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten. Wird diese Frist versäumt, endet der Vertrag und ein Wechsel in eine neue PKV oder die gesetzliche Krankenversicherung wird nötig. Kontaktieren Sie die Versicherung daher zeitnah.
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Unfallversicherung / SterbegeldversicherungLeistungsfall prüfen & melden Sofort prüfen
Unfallversicherungen zahlen nur bei Unfalltod. Sterbegeldversicherungen zahlen unabhängig von der Todesursache. Prüfen Sie die Police und melden Sie ggf. den Todesfall beim Versicherer.
Musterbrief – Kündigung einer Versicherung
[Ihr Name als Erbe/Hinterbliebener]
[Ihre Adresse]
[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]
[Ort, Datum]
Kündigung des Versicherungsvertrags – Versicherungsscheinnummer: [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Versicherungsnehmer des oben genannten Vertrags, am [Sterbedatum] verstorben ist.
Als Erbe/Hinterbliebener kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Kontoinhaber: [Name]
Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]
Anlage: Kopie der Sterbeurkunde
Häufige Fragen zu Versicherungen im Todesfall
Muss ich alle Versicherungen des Verstorbenen sofort kündigen?
Nein. Nur die Lebensversicherung muss umgehend gemeldet werden, weil sie ein Leistungsfall ist. Die übrigen Versicherungen können Sie in Ruhe abwickeln – sollten sie aber nicht monatelang unbeachtet lassen, da laufende Beiträge sonst weiter den Nachlass belasten.
Was passiert, wenn ich eine Kfz-Versicherung einfach nicht kündige?
Sie läuft automatisch weiter und die Beiträge werden weiter vom Nachlasskonto abgebucht, bis Sie das Fahrzeug aktiv abmelden oder die Versicherung kündigen. Es lohnt sich, das zeitnah zu erledigen, statt es aufzuschieben.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen im Todesfall?
Nein, ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es nur beim Mietvertrag (§ 580 BGB). Bei Versicherungen handeln die meisten Anbieter aus Kulanz und akzeptieren die Kündigung zum nächstmöglichen Termin, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.
Gilt das bei allen Versicherern wie Allianz, ERGO, HUK-Coburg oder AXA gleich?
Das grundsätzliche Verfahren ist bei allen Anbietern ähnlich: Sterbeurkunde einreichen, Vertrag wird beendet oder umgestellt. Einzelheiten wie Formulare oder Bearbeitungszeit können sich unterscheiden – im Zweifel direkt beim jeweiligen Versicherer nachfragen.
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