Zuerst: Die Lebensversicherung
Lebensversicherungspolice suchen
Suchen Sie in den Unterlagen nach der Versicherungspolice. Die Versicherungsnummer und der Name der Gesellschaft stehen auf dem Deckblatt. Auch Kontoauszüge helfen: Regelmäßige Abbuchungen von einem Versicherer können auf eine bestehende Police hinweisen.
Versicherungsfall melden
Kontaktieren Sie die Versicherung und melden Sie den Todesfall. Benötigt werden: Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), Versicherungspolice und die Identität des Bezugsberechtigten. Die Versicherung schickt Ihnen dann ein Formular zur Auszahlung.
Bezugsberechtigung prüfen
Wer die Leistung erhält, ist in der Police festgelegt. Oft ist eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen (z. B. Ehepartner) – diese Person erhält die Versicherungssumme direkt, ohne dass sie Teil des Nachlasses wird. Ist kein Bezugsberechtigter eingetragen, fließt das Geld in den Nachlass.
Alle Versicherungstypen im Überblick
Für alle folgenden Versicherungen benötigen Sie die Sterbeurkunde als Nachweis. Legen Sie immer eine Kopie bei – niemals das Original einsenden.
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LebensversicherungLeistungsfall melden Sofort
Kein Sonderkündigungsrecht nötig – die Versicherung zahlt den vereinbarten Betrag aus. Bezugsberechtigten informieren, Sterbeurkunde einreichen, Auszahlungsformular ausfüllen.
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Private HaftpflichtversicherungEndet mit dem Tod, Rückerstattung prüfen Innerhalb 1–2 Monate
Die private Haftpflichtversicherung endet automatisch mit dem Tod. Informieren Sie den Versicherer schriftlich mit Sterbeurkunde. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach dem Tod werden anteilig erstattet.
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Kfz-VersicherungFahrzeug ummelden oder abmelden Innerhalb 2–3 Monate
Die Kfz-Versicherung läuft mit dem Fahrzeug. Entscheiden Sie: (1) Fahrzeug auf Erben ummelden – Versicherung informieren, neuen Vertrag abschließen oder ummelden. (2) Fahrzeug abmelden und verkaufen – Versicherung kündigen, anteilige Beitragserstattung. Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, aber die meisten Anbieter kulanzieren.
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HausratversicherungKündigen bei Wohnungsauflösung Mit Wohnungsauflösung
Die Hausratversicherung schützt das Inventar in der Wohnung. Wenn die Wohnung aufgelöst wird, entfällt der Versicherungsgegenstand. Kündigen Sie zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe und legen Sie die Sterbeurkunde bei. Anteilige Rückerstattung möglich.
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Private Krankenversicherung (PKV)Sonderfall – Familienversicherung prüfen Sofort prüfen
War der Verstorbene der Hauptversicherungsnehmer, müssen mitversicherte Familienmitglieder in eine eigene PKV wechseln oder in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Fristen sind kurz – kontaktieren Sie sofort die Versicherung und ggf. eine gesetzliche Krankenkasse.
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Unfallversicherung / SterbegeldversicherungLeistungsfall prüfen & melden Sofort prüfen
Unfallversicherungen zahlen nur bei Unfalltod. Sterbegeldversicherungen zahlen unabhängig von der Todesursache. Prüfen Sie die Police und melden Sie ggf. den Todesfall beim Versicherer.
Musterbrief – Kündigung einer Versicherung
[Ihr Name als Erbe/Hinterbliebener]
[Ihre Adresse]
[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]
[Ort, Datum]
Kündigung des Versicherungsvertrags – Versicherungsscheinnummer: [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Versicherungsnehmer des oben genannten Vertrags, am [Sterbedatum] verstorben ist.
Als Erbe/Hinterbliebener kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Kontoinhaber: [Name]
Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]
Anlage: Kopie der Sterbeurkunde
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