Was passiert mit dem Bankkonto im Todesfall?
Sobald eine Bank vom Tod eines Kunden erfährt – durch Angehörige, das Nachlassgericht oder automatisierte Meldeprozesse – reagiert sie in der Regel sofort: Das Konto wird eingefroren.
Die Folgen für Hinterbliebene sind oft gravierend:
- Kein Zugriff auf das Guthaben, bis ein Erbschein vorgelegt wird – und der kann je nach Nachlassgericht Wochen bis Monate auf sich warten lassen.
- Daueraufträge laufen weiter oder verursachen Rücklastschriften, weil das Konto zwar gesperrt ist, Belastungen aber trotzdem ankommen.
- Rechnungen und Mahnungen treffen ein, ohne dass jemand sie bezahlen kann.
Besonders tückisch: Manche Banken akzeptieren ein notarielles Testament als Nachweis, andere bestehen auf dem gerichtlichen Erbschein. Das bedeutet im schlimmsten Fall: kein Geld, kein Handlungsspielraum – und keine Zeit für Trauer.
Die transmortale Vollmacht: Retter in der Not
Hier kommt die Bankenvollmacht über den Tod hinaus ins Spiel – in der Rechtssprache auch als transmortale Vollmacht bezeichnet.
Eine normale Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Das ist das gesetzliche Standardprinzip. Die bevollmächtigte Person verliert damit jede Handlungsgrundlage – genau in dem Moment, in dem sie am dringendsten gebraucht wird.
Was macht die transmortale Vollmacht anders?
Sie ist ausdrücklich so formuliert, dass sie über den Tod hinaus Gültigkeit behält. Der Bevollmächtigte – oft ein Ehe- oder Lebenspartner, ein Kind oder eine Vertrauensperson – kann damit unmittelbar nach dem Tod weiter handeln: Rechnungen begleichen, Daueraufträge prüfen, Konten einsehen.
Die transmortale Vollmacht gibt Ihnen das entscheidende Zeitfenster, um zu handeln – bis der Erbschein vorliegt und die formale Erbschaft vollständig abgewickelt ist.
Laufende Kosten: Wer zahlt Miete, Strom und Verträge?
Mit einer transmortalen Vollmacht in der Hand sind Sie handlungsfähig. Aber was dürfen Sie eigentlich tun?
Das Kontoguthaben gehört ab dem Todeszeitpunkt dem Nachlass – also der Gesamtheit der Erben. Der Bevollmächtigte darf es daher nicht frei verwenden, sondern nur zur Deckung der sogenannten Nachlassverbindlichkeiten einsetzen:
- Miete und Betriebskosten der Wohnung des Verstorbenen
- Laufende Versicherungsprämien (z.B. Hausrat, Haftpflicht)
- Bestattungskosten
- Strom, Wasser, Gas – bis der jeweilige Vertrag gekündigt ist
Was nicht weiterläuft und so schnell wie möglich beendet werden sollte: unnötige Verträge und Abonnements. Streamingdienste, Handyverträge, Vereinsmitgliedschaften, Zeitschriften-Abos – sie alle laufen weiter und belasten den Nachlass, bis jemand aktiv kündigt.
Das Problem trotz Vollmacht: Die Kündigungsflut
Eine transmortale Vollmacht ist ein mächtiges Werkzeug. Sie gibt Ihnen die Berechtigung zu handeln. Aber sie nimmt Ihnen nicht die Arbeit ab.
In der Praxis bedeutet das: Sobald Sie Zugang zum Konto haben, sehen Sie oft erst das volle Ausmaß der laufenden Verpflichtungen. Ein durchschnittlicher Haushalt hat heute 20 bis 30 aktive Verträge und Abonnements.
Für jeden einzelnen Vertrag müssen Sie:
- Den richtigen Ansprechpartner und die Kündigungsadresse recherchieren
- Ein Kündigungsschreiben aufsetzen – mit dem richtigen Absender als Erbe oder Hinterbliebener (nicht als Bevollmächtigter)
- Eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen
- Fristen im Blick behalten, damit keine Kosten weiterlaufen
Das trifft Sie in einer Phase, in der Sie eigentlich Raum für Trauer bräuchten. Viele Hinterbliebene verbringen in den ersten Wochen nach dem Tod eines Familienmitglieds Dutzende Stunden allein mit dieser administrativen Abwicklung.
Nachklang · Kommt August 2026
Bürokratie-Entlastung im Trauerfall
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Mehr erfahrenSchritt-für-Schritt: So nutzen Sie die Vollmacht bei der Bank
Sterbeurkunde beschaffen
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt. Bestellen Sie direkt mehrere beglaubigte Kopien – Sie werden sie bei der Bank, bei Versicherungen und bei Behörden immer wieder brauchen.
Termin bei der Bank vereinbaren
Rufen Sie die Hausbank an und schildern Sie die Situation. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in der Filiale. Viele Banken haben spezielle Ansprechpartner für Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten.
Unterlagen vollständig mitbringen
Bringen Sie zum Termin mit: Ihren eigenen Personalausweis, die Originalvollmacht (transmortale Bankenvollmacht) sowie die Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Kopie. Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag.
Kontoübersicht und Daueraufträge prüfen
Lassen Sie sich einen vollständigen Kontoauszug und eine Übersicht aller Daueraufträge und Lastschriften geben. Das ist Ihre Arbeitsgrundlage: Hier sehen Sie, welche Verträge sofort gekündigt werden müssen und welche Zahlungen notwendig bleiben.
Fazit: Handlungsfähig bleiben und Kosten stoppen
Eine Bankenvollmacht über den Tod hinaus ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die Menschen für ihre Angehörigen treffen können. Sie verhindert, dass Konten zum Zeitpunkt der größten emotionalen Belastung eingefroren werden.
Doch selbst mit der besten Vorsorge bleibt die Abwicklung eines Nachlasses aufwändig. Verträge kündigen, Abos stoppen, Behörden informieren – das ist Arbeit, die niemand in der Trauer leisten möchte. Und die trotzdem erledigt werden muss, weil jeder weitergelaufene Vertrag den Nachlass belastet.
Vorsorge und digitale Entlastung gehören zusammen: Die Vollmacht gibt Ihnen die Handlungsfähigkeit. Eine gute App gibt Ihnen Ihre Zeit zurück.
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