Ratgeber

Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden nach einem Todesfall

Die Beitragspflicht endet erst mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben bzw. die Abmeldung dem Beitragsservice angezeigt wird – aktiv beantragen müssen Sie sie in jedem Fall selbst. Wir erklären wie das geht und wie Sie bereits gezahlte Beiträge zurückfordern.

Lesezeit: ca. 3 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Was Sie zuerst wissen müssen

Der Rundfunkbeitrag ist haushaltsbezogen, nicht personenbezogen. Das bedeutet: Entscheidend ist, ob der Verstorbene allein gelebt hat oder ob andere Personen im selben Haushalt bleiben. Bei Alleinlebenden endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wird – frühestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung beim Beitragsservice eingeht (§ 7 Abs. 2 RBStV). Eine tageweise Erstattung für den Sterbemonat selbst gibt es nicht. Bei Mehrpersonenhaushalten zahlt der Haushalt weiter – sofern mindestens eine beitragspflichtige Person bleibt.
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Der Verstorbene hat allein gelebt

Die Beitragspflicht erlischt frühestens mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Abmeldung beim Beitragsservice angezeigt haben. Sie müssen den Beitragsservice daher aktiv über den Tod informieren und die Abmeldung beantragen – eine automatische, rückwirkende Erstattung ab dem genauen Sterbedatum gibt es nicht.

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Der Verstorbene hat mit anderen zusammen gelebt

Wenn weitere Personen im Haushalt verbleiben, bleibt die Beitragspflicht für den Haushalt bestehen. In diesem Fall muss lediglich der Beitragszahler auf eine andere Person umgeschrieben werden – nicht abgemeldet.

Beitragsnummer bereithalten: Die Beitragsnummer des Verstorbenen finden Sie auf früheren Briefen des Beitragsservice oder auf dem Kontoauszug (Buchungstext „Rundfunkbeitrag").

So melden Sie ab – Schritt für Schritt

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Beitragsnummer des Verstorbenen suchen

Suchen Sie in den Unterlagen des Verstorbenen nach Briefen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Beitragsnummer steht oben rechts auf jedem Schreiben. Alternativ: Kontoauszüge nach Abbuchungen „Rundfunkbeitrag" durchsuchen.

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Online oder per Brief abmelden

Der Beitragsservice bietet unter rundfunkbeitrag.de im Bereich „Für Bürgerinnen und Bürger" → „Formulare für Bürgerinnen und Bürger" das Formular „Wohnung abmelden" an. Alternativ reicht ein formloser Brief an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Geben Sie an: Name des Verstorbenen, Beitragsnummer, Sterbedatum, und legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

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Rückerstattung beantragen

Wenn der Beitrag per Bankeinzug gezahlt wurde und der Verstorbene allein gelebt hat: Teilen Sie dem Beitragsservice eine Bankverbindung für die Rückerstattung mit – entweder das Konto des Verstorbenen (falls noch aktiv) oder Ihr eigenes als Erbe. Die anteilige Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Musterbrief an den Beitragsservice

Mustervorlage – Abmeldung Rundfunkbeitrag

[Ihr Name als Erbe]
[Ihre Adresse]

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

[Ort, Datum]

Abmeldung des Rundfunkbeitrags – Beitragsnummer: [Beitragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], geboren am [Geburtsdatum], am [Sterbedatum] verstorben ist.

Als Erbe/Hinterbliebener bitte ich Sie, den Rundfunkbeitrag unter der oben genannten Beitragsnummer zum Ende des Sterbemonats [Monat/Jahr] abzumelden.

Für eine etwaige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Kontoinhaber: [Name]

Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Anlage: Kopie der Sterbeurkunde

Musterbrief als PDF herunterladen

Häufige Fragen zur GEZ-Abmeldung

Brauche ich einen Erbschein, um den Rundfunkbeitrag abzumelden?

Nein. Die Sterbeurkunde genügt als Nachweis gegenüber dem Beitragsservice, ein Erbschein ist für diesen Schritt nicht nötig.

Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?

Der Beitrag wird weiter vom Konto abgebucht, bis die Abmeldung beim Beitragsservice eingeht. Bei Alleinlebenden endet die Beitragspflicht erst mit Ablauf des Monats der Abmeldung – für diesen Monat gibt es keine anteilige Erstattung, für die Folgemonate schon.

Muss ich als Erbe die Abmeldung selbst vornehmen, auch wenn ich nicht am Wohnort des Verstorbenen lebe?

Ja, die Zuständigkeit liegt beim Erben unabhängig vom eigenen Wohnort – solange niemand anderes im Haushalt des Verstorbenen gemeldet bleibt.

Wie schnell bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?

In der Regel innerhalb weniger Wochen, sobald der Beitragsservice die Abmeldung und Ihre Bankverbindung für die Rückerstattung bearbeitet hat.

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