Ratgeber

Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden nach einem Todesfall

Die Beitragspflicht endet mit dem Tod – aber die Abmeldung muss aktiv beantragt werden. Wir erklären wie das geht und wie Sie bereits gezahlte Beiträge zurückfordern.

Lesezeit: ca. 3 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Was Sie zuerst wissen müssen

Der Rundfunkbeitrag ist haushaltsbezogen, nicht personenbezogen. Das bedeutet: Entscheidend ist, ob der Verstorbene allein gelebt hat oder ob andere Personen im selben Haushalt bleiben. Bei Alleinlebenden endet die Beitragspflicht mit dem Todestag. Bei Mehrpersonenhaushalten zahlt der Haushalt weiter – sofern mindestens eine beitragspflichtige Person bleibt.
1

Der Verstorbene hat allein gelebt

Die Beitragspflicht erlischt mit dem Sterbedatum. Sie müssen den Beitragsservice über den Tod informieren und die Abmeldung beantragen. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach dem Tod werden anteilig erstattet.

2

Der Verstorbene hat mit anderen zusammen gelebt

Wenn weitere Personen im Haushalt verbleiben, bleibt die Beitragspflicht für den Haushalt bestehen. In diesem Fall muss lediglich der Beitragszahler auf eine andere Person umgeschrieben werden – nicht abgemeldet.

Beitragsnummer bereithalten: Die Beitragsnummer des Verstorbenen finden Sie auf früheren Briefen des Beitragsservice oder auf dem Kontoauszug (Buchungstext „Rundfunkbeitrag").

So melden Sie ab – Schritt für Schritt

1

Beitragsnummer des Verstorbenen suchen

Suchen Sie in den Unterlagen des Verstorbenen nach Briefen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Beitragsnummer steht oben rechts auf jedem Schreiben. Alternativ: Kontoauszüge nach Abbuchungen „Rundfunkbeitrag" durchsuchen.

2

Online oder per Brief abmelden

Der Beitragsservice bietet ein Online-Formular unter beitragsservice.de an (unter „Mein Beitrag" → „Beitragsbefreiung/Abmeldung"). Alternativ reicht ein formloser Brief an: Beitragsservice, 50656 Köln. Geben Sie an: Name des Verstorbenen, Beitragsnummer, Sterbedatum, und legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

3

Rückerstattung beantragen

Wenn der Beitrag per Bankeinzug gezahlt wurde und der Verstorbene allein gelebt hat: Teilen Sie dem Beitragsservice eine Bankverbindung für die Rückerstattung mit – entweder das Konto des Verstorbenen (falls noch aktiv) oder Ihr eigenes als Erbe. Die anteilige Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Musterbrief an den Beitragsservice

Mustervorlage – Abmeldung Rundfunkbeitrag

[Ihr Name als Erbe]
[Ihre Adresse]

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50656 Köln

[Ort, Datum]

Abmeldung des Rundfunkbeitrags – Beitragsnummer: [Beitragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], geboren am [Geburtsdatum], am [Sterbedatum] verstorben ist.

Als Erbe/Hinterbliebener bitte ich Sie, den Rundfunkbeitrag unter der oben genannten Beitragsnummer rückwirkend zum [Sterbedatum] abzumelden.

Für eine etwaige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Kontoinhaber: [Name]

Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Anlage: Kopie der Sterbeurkunde

Musterbrief als PDF herunterladen

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