Ihre Rechte als Erbe
Das Sonderkündigungsrecht gilt sofort
Anders als bei normalen Mietverträgen müssen Sie keine ordentliche Kündigungsfrist einhalten, die sich aus dem Vertrag ergibt. Das Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB greift ab dem Todeszeitpunkt – unabhängig davon, ob der Verstorbene Haupt- oder Untermieter war.
Erben treten automatisch in den Mietvertrag ein
Mit dem Tod des Mieters tritt der Erbe kraft Gesetzes in das Mietverhältnis ein (§ 1922 BGB). Das bedeutet: Solange Sie nicht kündigen, laufen Mietzahlungen als Nachlassverbindlichkeit weiter. Handeln Sie daher zügig – jeder Monat ohne Kündigung kostet.
Mehrere Erben: gemeinsam handeln
Gibt es eine Erbengemeinschaft, muss die Kündigung von allen Erben gemeinsam ausgesprochen oder ein Erbe muss die anderen bevollmächtigen. Stimmen Sie sich ab, bevor Sie den Brief versenden.
Frist & Ablauf der Kündigung
Gesetzliche Kündigungsfrist: 3 Monate
Das Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB ermöglicht eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist. Bei Wohnraum sind das drei Monate zum Ablauf eines Kalendermonats (§ 573c Abs. 1 BGB). Kündigen Sie also im Juli, endet das Mietverhältnis zum 31. Oktober.
Wohnungsrückgabe & Schlüsselübergabe
Nach Ablauf der Frist muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben werden. Klären Sie vorab: Schönheitsreparaturen, etwaige Einbauten des Verstorbenen, Zählerstände. Führen Sie die Übergabe mit Protokoll durch und lassen Sie sich die Schlüsselübergabe schriftlich bestätigen.
Mietkaution zurückfordern
Nach ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe hat der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit, die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen. Fordern Sie die Kaution schriftlich an – sie fällt in den Nachlass und steht den Erben zu.
Musterformulierung für den Kündigungsbrief
Verwenden Sie dieses Muster als Grundlage. Passen Sie alle [kursiven Angaben] an Ihre Situation an. Legen Sie immer eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Name Vermieter / Hausverwaltung]
[Adresse Vermieter]
[Ort, Datum]
Kündigung des Mietverhältnisses für die Wohnung [vollständige Adresse der Mietwohnung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Mieter der oben genannten Wohnung, am [Sterbedatum] verstorben ist.
Als Erbe/Hinterbliebener kündige ich das Mietverhältnis hiermit außerordentlich gemäß § 580 BGB zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum [Datum: 3 Monate zum Monatsende].
Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung sowie das Mietvertragsende schriftlich. Ich bitte außerdem um Mitteilung, wie die Schlüsselübergabe und Wohnungsabnahme organisiert werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]
Anlage: Kopie der Sterbeurkunde
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