Die Mitgliedschaft endet automatisch
Keine aktive Kündigung nötig
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet die Mitgliedschaft mit dem Todestag automatisch. Sie müssen die Mitgliedschaft nicht kündigen.
Krankenkasse trotzdem informieren
Informieren Sie die Kasse zeitnah formlos, am besten mit Kopie der Sterbeurkunde. So kann die Kasse die Abrechnung des Sterbemonats abschließen.
Beitragsabrechnung und Erstattung
Für den Sterbemonat wird anteilig abgerechnet. Zu viel gezahlte Beiträge werden von der Kasse an die Erbengemeinschaft erstattet.
Familienversicherte Angehörige
Der Schutz endet mit
Ehepartner und Kinder, die beitragsfrei über den Verstorbenen mitversichert waren (§ 10 SGB V), verlieren diesen Status mit dessen Tod.
Zeitnah eigene Absicherung klären
Betroffene Angehörige sollten sich schnell um eine eigene Absicherung kümmern: eigene Pflichtversicherung über Erwerbstätigkeit, freiwillige gesetzliche Versicherung, Familienversicherung über den anderen Elternteil, oder private Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung ist ein Sonderfall
Anderer Ablauf als bei der gesetzlichen Kasse
Ein privater Krankenversicherungsvertrag (PKV) endet nicht auf die gleiche automatische Weise wie in der gesetzlichen Kasse – insbesondere, wenn über denselben Vertrag noch Familienangehörige mitversichert sind.
Eigene Kündigungsrechte der Erben
Erben haben bei privater Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenes Kündigungsrecht. Die genaue Frist und Form hängt vom Einzelfall ab und sollte direkt beim Versicherer erfragt werden.
Häufige Fragen zur Krankenkasse
Muss ich die Krankenkasse aktiv kündigen?
Nein. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Tod. Sie sollten die Kasse trotzdem informieren, damit die Abrechnung abgeschlossen werden kann.
Was passiert mit familienversicherten Angehörigen?
Ehepartner und Kinder, die beitragsfrei über den Verstorbenen mitversichert waren, verlieren diesen Schutz und müssen sich selbst neu absichern – am besten so schnell wie möglich, um keine Lücke zu riskieren.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Ja. Anteilig zu viel gezahlte Beiträge für den Sterbemonat werden von der Kasse an die Erbengemeinschaft erstattet.
Gilt das Gleiche bei einer privaten Krankenversicherung?
Nein. Ein privater Krankenversicherungsvertrag endet nicht automatisch auf die gleiche Weise wie in der gesetzlichen Kasse. Erben haben teils eigene Kündigungsrechte, deren genaue Frist und Form direkt beim Versicherer erfragt werden sollte.
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