Ratgeber

Krankenkasse nach einem Todesfall

Die Mitgliedschaft endet automatisch – trotzdem gibt es einiges zu klären, besonders für mitversicherte Angehörige.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Die Mitgliedschaft endet automatisch

1

Keine aktive Kündigung nötig

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet die Mitgliedschaft mit dem Todestag automatisch. Sie müssen die Mitgliedschaft nicht kündigen.

2

Krankenkasse trotzdem informieren

Informieren Sie die Kasse zeitnah formlos, am besten mit Kopie der Sterbeurkunde. So kann die Kasse die Abrechnung des Sterbemonats abschließen.

Gilt für alle gesetzlichen Kassen gleich: Unabhängig davon, ob AOK, TK, Barmer, DAK oder eine andere gesetzliche Kasse zuständig ist – das Verfahren ist einheitlich im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt, nicht anbieterabhängig.
3

Beitragsabrechnung und Erstattung

Für den Sterbemonat wird anteilig abgerechnet. Zu viel gezahlte Beiträge werden von der Kasse an die Erbengemeinschaft erstattet.

Familienversicherte Angehörige

4

Der Schutz endet mit

Ehepartner und Kinder, die beitragsfrei über den Verstorbenen mitversichert waren (§ 10 SGB V), verlieren diesen Status mit dessen Tod.

5

Zeitnah eigene Absicherung klären

Betroffene Angehörige sollten sich schnell um eine eigene Absicherung kümmern: eigene Pflichtversicherung über Erwerbstätigkeit, freiwillige gesetzliche Versicherung, Familienversicherung über den anderen Elternteil, oder private Krankenversicherung.

Keine Deckungslücke riskieren: In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Je früher Sie sich neu absichern, desto geringer das Risiko einer Lücke.

Private Krankenversicherung ist ein Sonderfall

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Anderer Ablauf als bei der gesetzlichen Kasse

Ein privater Krankenversicherungsvertrag (PKV) endet nicht auf die gleiche automatische Weise wie in der gesetzlichen Kasse – insbesondere, wenn über denselben Vertrag noch Familienangehörige mitversichert sind.

7

Eigene Kündigungsrechte der Erben

Erben haben bei privater Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenes Kündigungsrecht. Die genaue Frist und Form hängt vom Einzelfall ab und sollte direkt beim Versicherer erfragt werden.

Unsere Empfehlung: Bei privater Absicherung möglichst früh direkt mit dem Versicherer klären, wie es weitergeht – die Regeln unterscheiden sich spürbar von der gesetzlichen Kasse.

Häufige Fragen zur Krankenkasse

Muss ich die Krankenkasse aktiv kündigen?

Nein. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Tod. Sie sollten die Kasse trotzdem informieren, damit die Abrechnung abgeschlossen werden kann.

Was passiert mit familienversicherten Angehörigen?

Ehepartner und Kinder, die beitragsfrei über den Verstorbenen mitversichert waren, verlieren diesen Schutz und müssen sich selbst neu absichern – am besten so schnell wie möglich, um keine Lücke zu riskieren.

Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?

Ja. Anteilig zu viel gezahlte Beiträge für den Sterbemonat werden von der Kasse an die Erbengemeinschaft erstattet.

Gilt das Gleiche bei einer privaten Krankenversicherung?

Nein. Ein privater Krankenversicherungsvertrag endet nicht automatisch auf die gleiche Weise wie in der gesetzlichen Kasse. Erben haben teils eigene Kündigungsrechte, deren genaue Frist und Form direkt beim Versicherer erfragt werden sollte.

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