In Österreich ist seit 1. Jänner 2024 der ORF-Beitrag in Kraft – eine einheitliche Haushaltsabgabe von derzeit 15,30 € pro Monat, die den früheren Rundfunkbeitrag ersetzt. Zuständig für Einzug und Abmeldung ist weiterhin die GIS Gebühren Info Service GmbH.
Nach einem Todesfall endet die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Tod eingetreten ist – aber nur, wenn die Abmeldung aktiv beantragt wird. Das passiert nicht automatisch. Bis die Abmeldung bei GIS einlangt, wird der Beitrag weiter eingezogen.
Was passiert mit dem ORF-Beitrag nach dem Tod?
Beitragspflicht endet – aber nicht automatisch
War der Verstorbene allein im Haushalt gemeldet, endet die Beitragspflicht mit dem Ende des Sterbemonats. Hat der Haushalt weiterhin Bestand – zum Beispiel weil ein Ehepartner oder eine andere Person dort lebt – bleibt die Beitragspflicht für den Haushalt bestehen. In diesem Fall ist keine Abmeldung nötig, aber eine Ummeldung auf den verbleibenden Hauptbewohner.
Ummeldung statt Abmeldung bei weiter bestehendem Haushalt
Lebt ein Ehepartner oder eine andere Person weiterhin im Haushalt, muss der ORF-Beitrag nicht abgemeldet, sondern auf die verbleibende Person umgemeldet werden. Die Höhe des Beitrags bleibt gleich. Befreiungen (z. B. Mindestrente, Ausgleichszulage) können gesondert beantragt werden.
So melden Sie ab – Schritt für Schritt
Teilnehmernummer des Verstorbenen herausfinden
Die Teilnehmernummer (früher GIS-Nummer) steht auf jeder Zahlungsbestätigung oder Abbuchungsbenachrichtigung. Sie finden sie auch auf der jährlichen Beitragsvorschreibung. Falls die Nummer nicht bekannt ist: GIS-Kundendienst anrufen (0800 090 100, kostenlos, Mo–Fr 8–18 Uhr) und den Namen sowie die Adresse des Verstorbenen nennen.
Online abmelden
Die schnellste Möglichkeit ist das Online-Serviceportal der GIS unter gis.at oder über das Formular auf orf-beitrag.at. Dort wählen Sie „Abmeldung wegen Todesfall", geben die Teilnehmernummer an und laden eine Kopie der Sterbeurkunde hoch. Die Abmeldung gilt rückwirkend ab dem Ende des Sterbemonats.
Abmeldung per Post oder Fax
Alternativ können Sie ein formloses Schreiben mit Sterbeurkunde (Kopie) einsenden an:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1011 Wien
Fax: 0800 090 100 20
Rückerstattung beantragen
Falls nach dem Tod noch Beiträge abgebucht wurden, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab dem Ende des Sterbemonats. Weisen Sie in Ihrem Abmeldeschreiben darauf hin und nennen Sie eine Bankverbindung für die Rücküberweisung. GIS erstattet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.
Musterbrief an die GIS
[Ihr Name als Erbe/Hinterbliebener]
[Ihre Adresse]
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1011 Wien
[Ort, Datum]
Abmeldung wegen Todesfall – Teilnehmernummer: [Teilnehmernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Inhaberin/Inhaber der oben genannten Teilnehmernummer, am [Sterbedatum] verstorben ist.
Als Erbe/Hinterbliebener beantrage ich die Abmeldung des ORF-Beitrags mit Wirkung zum Ende des Sterbemonats ([Monat/Jahr]). Bitte erstatten Sie bereits abgebuchte Beträge ab diesem Zeitpunkt auf folgendes Konto zurück:
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [BIC]
Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei. Bitte bestätigen Sie mir die Abmeldung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]
Anlage: Kopie der Sterbeurkunde
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