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ORF-Beitrag abmelden nach einem Todesfall

Der ORF-Beitrag läuft auch nach dem Tod weiter – bis jemand aktiv abmeldet. Wir zeigen, wie Hinterbliebene in Österreich den Beitrag abmelden und bereits bezahlte Beträge zurückfordern.

Lesezeit: ca. 4 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Nur für Österreich

In Österreich ist seit 1. Jänner 2024 der ORF-Beitrag in Kraft – eine einheitliche Haushaltsabgabe von derzeit 15,30 € pro Monat, die den früheren Rundfunkbeitrag ersetzt. Zuständig für Einzug und Abmeldung ist weiterhin die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).

Nach einem Todesfall endet die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Tod eingetreten ist – aber nur, wenn die Abmeldung aktiv beantragt wird. Das passiert nicht automatisch. Bis die Abmeldung bei der OBS einlangt, wird der Beitrag weiter eingezogen.

Was passiert mit dem ORF-Beitrag nach dem Tod?

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Beitragspflicht endet – aber nicht automatisch

War der Verstorbene allein im Haushalt gemeldet, endet die Beitragspflicht mit dem Ende des Sterbemonats. Hat der Haushalt weiterhin Bestand – zum Beispiel weil ein Ehepartner oder eine andere Person dort lebt – bleibt die Beitragspflicht für den Haushalt bestehen. In diesem Fall ist keine Abmeldung nötig, aber eine Ummeldung auf den verbleibenden Hauptbewohner.

Wichtig: Die OBS erfährt vom Todesfall nicht automatisch. Nur die aktive Abmeldung durch Hinterbliebene stoppt die Abbuchung.
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Ummeldung statt Abmeldung bei weiter bestehendem Haushalt

Lebt ein Ehepartner oder eine andere Person weiterhin im Haushalt, muss der ORF-Beitrag nicht abgemeldet, sondern auf die verbleibende Person umgemeldet werden. Die Höhe des Beitrags bleibt gleich. Befreiungen (z. B. Mindestrente, Ausgleichszulage) können gesondert beantragt werden.

So melden Sie ab – Schritt für Schritt

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Teilnehmernummer des Verstorbenen herausfinden

Die Teilnehmernummer (früher GIS-Nummer, teils noch so bezeichnet) steht auf jeder Zahlungsbestätigung oder Abbuchungsbenachrichtigung. Sie finden sie auch auf der jährlichen Beitragsvorschreibung. Falls die Nummer nicht bekannt ist: OBS-Kundendienst anrufen (050 200 800, Mo–Fr 7–19 Uhr) und den Namen sowie die Adresse des Verstorbenen nennen.

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Online abmelden

Die schnellste Möglichkeit ist das Kontaktformular der OBS unter obs.at. Schildern Sie den Todesfall, geben Sie die Teilnehmernummer an und laden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde hoch. Die Abmeldung gilt ab dem Ende des Sterbemonats.

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Abmeldung per Post oder Fax

Alternativ können Sie ein formloses Schreiben mit Sterbeurkunde (Kopie) einsenden an:

ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
Postfach 1000
1051 Wien
Fax: 050 200-300

Schriftlich bestätigen lassen: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung an. Das schützt vor Rückforderungen im Fall weiterer Abbuchungen.
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Rückerstattung beantragen

Falls nach dem Tod noch Beiträge abgebucht wurden, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab dem Ende des Sterbemonats. Weisen Sie in Ihrem Abmeldeschreiben darauf hin und nennen Sie eine Bankverbindung für die Rücküberweisung. Die OBS erstattet in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.

Musterbrief an die OBS

Mustervorlage – Abmeldung ORF-Beitrag nach Todesfall

[Ihr Name als Erbe/Hinterbliebener]
[Ihre Adresse]

ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
Postfach 1000
1051 Wien

[Ort, Datum]

Abmeldung wegen Todesfall – Teilnehmernummer: [Teilnehmernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Inhaberin/Inhaber der oben genannten Teilnehmernummer, am [Sterbedatum] verstorben ist.

Als Erbe/Hinterbliebener beantrage ich die Abmeldung des ORF-Beitrags mit Wirkung zum Ende des Sterbemonats ([Monat/Jahr]). Bitte erstatten Sie bereits abgebuchte Beträge ab diesem Zeitpunkt auf folgendes Konto zurück:

IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [BIC]

Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei. Bitte bestätigen Sie mir die Abmeldung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Anlage: Kopie der Sterbeurkunde

Musterbrief als PDF herunterladen

Häufige Fragen zum ORF-Beitrag

Muss ich den ORF-Beitrag sofort nach dem Todesfall abmelden?

Nein, es gibt keine Frist – aber solange keine Abmeldung erfolgt, wird der Beitrag weiter eingezogen. Die GIS erfährt nicht automatisch vom Tod einer Person.

Brauche ich für die Abmeldung eine Verlassenschaftsbestätigung oder reicht die Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde als Nachweis des Todes genügt für die Abmeldung. Eine Verlassenschaftsbestätigung (das österreichische Pendant zum Erbschein) ist dafür nicht notwendig.

Bekomme ich zu viel bezahlte Beiträge automatisch zurück?

Nein, die Rückerstattung muss aktiv im Abmeldeschreiben beantragt werden, inklusive einer Bankverbindung für die Rücküberweisung.

Kann ich telefonisch abmelden?

Nein, die GIS verlangt eine schriftliche Abmeldung – online, per Post oder Fax mit Kopie der Sterbeurkunde. Eine telefonische Abmeldung allein reicht nicht aus.

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