Ratgeber

Sterbeurkunde beantragen – Unterlagen, Kosten und wie viele Exemplare

Die Sterbeurkunde ist das erste und wichtigste Dokument nach einem Todesfall. Ohne sie bewegt sich nichts – kein Bankkonto, keine Versicherung, kein Nachlass. Wir erklären, wie Sie vorgehen und warum Sie mehr Exemplare brauchen als Sie denken.

Lesezeit: ca. 6 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Gilt für DE, AT und CH

Direkt nach einem Todesfall beginnt eine Kette von Behördengängen, Telefonaten und Briefen – und fast alle davon setzen eine beglaubigte Ausfertigung der Sterbeurkunde voraus. Banken frieren das Konto ein, bis sie sie sehen. Versicherungen bearbeiten keine Ansprüche ohne sie. Der Vermieter braucht sie für die Kündigung. Das Nachlassgericht braucht sie für den Erbschein.

Der häufigste Fehler: zu wenige Ausfertigungen auf einmal zu bestellen. Jede Nachbestellung kostet Zeit und erneute Gebühren – in einer Phase, in der beides knapp ist. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wo Sie die Sterbeurkunde beantragen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wie viele Exemplare sinnvoll sind.

Wer stellt die Sterbeurkunde aus – und wo?

1

Das Standesamt am Sterbeort (nicht Wohnort)

In Deutschland ist das Standesamt am Ort des Todes zuständig – nicht das Standesamt des Wohnorts oder das der Hinterbliebenen. Ist jemand im Krankenhaus gestorben, ist das die Gemeinde, in der das Krankenhaus liegt. Ist jemand zuhause gestorben, ist es die Heimatgemeinde. Das ist in den meisten Fällen identisch, kann aber bei Krankenhausaufenthalten außerhalb der Wohngemeinde abweichen.

Bestatter übernimmt oft die erste Anmeldung: Die gesetzliche Meldepflicht liegt bei Angehörigen, wird in der Praxis aber häufig vom Bestatter erledigt. Fragen Sie beim Erstgespräch mit dem Bestatter explizit danach – und wie viele Ausfertigungen er für Sie mitbestellt.
2

Anmeldefrist: 3 Werktage

Der Tod muss in Deutschland innerhalb von 3 Werktagen beim zuständigen Standesamt angemeldet werden (§§ 28, 29 Personenstandsgesetz). Diese Pflicht trifft zunächst den Bestatter, das Krankenhaus oder – wenn keiner dieser Fälle zutrifft – die nächsten Angehörigen. In der Praxis läuft diese Frist selten ab, weil Bestatter und Krankenhäuser routiniert vorgehen. Trotzdem gut zu wissen: Handeln Sie nicht zu langsam.

3

Wer darf die Sterbeurkunde beantragen?

Ausfertigungen der Sterbeurkunde können beantragen: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder und Eltern des Verstorbenen sowie alle Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können – also auch Erben, die nicht direkte Verwandte sind. Für spätere Nachbestellungen reicht in der Regel ein schriftlicher Antrag mit Ausweis und kurzem Nachweis der Berechtigung.

🇩🇪
Deutschland Standesamt am Sterbeort. Persönlich, per Post oder in vielen Gemeinden online beantragbar.
🇦🇹
Österreich Standesamt der Sterbegemeinde. Der Bestatter übernimmt die Erstmeldung fast immer automatisch.
🇨🇭
Schweiz Zivilstandsamt am Sterbeort. Meldung durch Spital, Bestatter oder Angehörige innerhalb von 2 Tagen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Bringen Sie beim Gang zum Standesamt so viele der folgenden Dokumente wie möglich mit. Was fehlt, kann die Beurkundung verzögern – das Standesamt berät Sie aber auch, wenn einzelne Unterlagen nicht auffindbar sind.

Unterlagen nicht auffindbar? Das Standesamt kann in vielen Fällen auf eigene Registereinträge zurückgreifen. Sprechen Sie die Situation offen an – oft lässt sich durch eine eidesstattliche Erklärung oder Registerabfrage eine Lösung finden.

Wie viele Ausfertigungen brauchen Sie wirklich?

Wichtig: Kopien reichen fast nie. Die meisten Behörden und Institutionen verlangen eine beglaubigte Ausfertigung im Original – keine Fotokopie und keine eingescannte Version. Bestellen Sie deshalb von Anfang an genug Exemplare. Jede Nachbestellung kostet Gebühren, Postlaufzeit und wertvolle Energie in einer ohnehin belastenden Phase.

Die folgende Liste zeigt alle Stellen, die in der Regel eine eigene Ausfertigung benötigen. Zählen Sie durch, welche auf Ihre Situation zutreffen:

Banken und Sparkassen – je eine pro Institut
Deutsche Rentenversicherung oder Versorgungswerk
Lebensversicherung – je eine pro Versicherer
Gesetzliche oder private Krankenversicherung
Arbeitgeber (für Sterbegeld oder Gehaltsabrechnung)
Vermieter oder Hausverwaltung
Nachlassgericht (für Erbschein-Antrag)
Finanzamt (für Erbschaftsteuererklärung)
Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft
Kfz-Versicherung und Zulassungsstelle
Ausländische Renten- oder Pensionsstellen
Eigene Ablage / persönliche Unterlagen
Unsere Empfehlung: mindestens 8–10 Ausfertigungen bei der Erstbestellung. Wer mehrere Bankkonten, Versicherungen oder Auslandsrenten kennt, sollte 12–15 einplanen. Nicht alle werden gebraucht – aber die ersten Wochen gehen schneller, wenn Sie nicht bremsen müssen.

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Gebühren für die Sterbeurkunde sind je nach Land und Gemeinde unterschiedlich – aber insgesamt überschaubar. Das Zeitfenster ist in aller Regel kurz.

🇩🇪 Deutschland
10–15 €
pro beglaubigte Ausfertigung, je nach Bundesland. Erste und weitere Exemplare oft gleich teuer.
🇦🇹 Österreich
9–20 €
pro Ausfertigung, je nach Gemeinde und Urkundenart. Erste Beurkundung durch Standesamt kostenfrei.
🇨🇭 Schweiz
30–40 CHF
pro Auszug beim Zivilstandsamt. Unterschiedlich nach Kanton. Bestellung auch online möglich.
1

Bearbeitungszeit: 1–3 Werktage

In den meisten Gemeinden ist die Sterbeurkunde innerhalb eines Werktags fertig, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Rückfragen, fehlendem Registerauszug oder Todesfall im Ausland kann es länger dauern. Rechnen Sie in normalen Fällen mit 1–3 Werktagen. Eilfälle (z. B. für die Bestattungsplanung) werden von vielen Standesämtern bevorzugt bearbeitet.

2

Online beantragen – geht das?

In Deutschland wächst das Angebot an Online-Diensten, aber es ist noch nicht flächendeckend. Größere Städte wie Berlin, München und Hamburg bieten digitale Antragsformulare an. Kleinere Gemeinden verlangen dagegen oft persönliches Erscheinen. Prüfen Sie das Portal Ihrer Gemeinde – oder fragen Sie vorab telefonisch nach. Der Vorteil: Sie sparen Wartezeit und können die Urkunden per Post erhalten.

Für Nachbestellungen reicht bei den meisten Standesämtern ein schriftlicher Antrag per Post oder E-Mail mit einer Kopie Ihres Ausweises und einer kurzen Begründung. Eine persönliche Vorsprache ist dafür in der Regel nicht nötig.
3

Todesfall im Ausland

Ist jemand im Ausland verstorben, wird dort zunächst eine lokale Sterbeurkunde ausgestellt. Diese muss anschließend in Deutschland anerkannt werden – entweder durch eine Apostille (für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind) oder durch Legalisation über die deutsche Botschaft. Zusätzlich ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche notwendig. Beauftragen Sie in diesem Fall frühzeitig einen Bestatter oder Anwalt mit Auslandserfahrung, da der Prozess mehrere Wochen dauern kann.

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