Ratgeber

Sterbevierteljahr – was es ist, wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen – zusätzlich zur eigenen. Die meisten wissen das nicht. Für den schnellen Vorschuss ist die Frist knapp: 30 Tage.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Gilt für Deutschland

Das Sterbevierteljahr ist eine der am wenigsten bekannten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Dabei ist der Gedanke dahinter einfach: Stirbt der Ehepartner, entsteht sofort eine finanzielle Lücke – Daueraufträge laufen weiter, Kosten für Bestattung und Bürokratie fallen an, und die eigene Rente oder das Gehalt war vielleicht nicht auf ein Leben alleine ausgelegt. Das Sterbevierteljahr überbrückt diese ersten drei Monate.

Das Problem: Es wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Antrag stellt, verliert nur den schnellen Vorschuss beim Renten Service – der Anspruch selbst bleibt über die reguläre Witwen-/Witwerrente bestehen und wird rückwirkend ausgezahlt. Dieser Ratgeber erklärt, was das Sterbevierteljahr genau ist, wer es bekommt und wie der Antrag funktioniert.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr ist eine Überbrückungsleistung der Deutschen Rentenversicherung. Es sichert hinterbliebenen Ehepartnern für die ersten drei Monate nach dem Tod finanzielle Stabilität.

Dauer
3
Monate lang die volle Rente des Verstorbenen
Antragsfrist
30
Tage nach dem Tod – danach verfällt nur der schnelle Vorschuss, nicht der Anspruch selbst
Auszahlung
die letzte Monatsrente des Verstorbenen als Vorschuss
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Wie funktioniert das konkret?

Stirbt ein Rentner, läuft die Rente für den Sterbemonat noch voll aus. Für die drei folgenden Monate erhalten hinterbliebene Ehepartner einen Vorschuss in Höhe des Dreifachen der letzten Monatsrente. Dieser Vorschuss wird später mit der Witwenrente verrechnet, die der Hinterbliebene ohnehin für diese drei Monate erhält. Wer keinen Anspruch auf Witwenrente hat, muss in der Regel nichts zurückzahlen – die Leistung gilt als eigenständige Überbrückung.

Beispiel: Die Rente Ihres Mannes betrug 1.400 Euro. Er stirbt am 12. Mai. Für Mai wird die volle Rente noch ausgezahlt. Als Vorschuss für das Sterbevierteljahr (Juni, Juli, August) erhalten Sie einmalig 4.200 Euro (3 × 1.400 Euro).
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Gilt das auch wenn der Verstorbene noch erwerbstätig war?

Das Sterbevierteljahr in dieser Form gilt nur, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat. War der Verstorbene noch erwerbstätig, gibt es kein Sterbevierteljahr als Vorschusszahlung beim Renten-Service – aber dennoch kann ein Antrag auf Witwen- oder Witwerrente ab dem Todesmonat gestellt werden. In diesem Fall direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Wer hat Anspruch?

Nur für hinterbliebene Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Das Sterbevierteljahr gilt ausschließlich für Personen, die mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten. Kinder, Geschwister oder andere Angehörige haben keinen Anspruch auf diese Leistung.
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Voraussetzungen im Überblick

Sie haben Anspruch auf das Sterbevierteljahr, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebten. Da das Sterbevierteljahr die ersten drei Monate der Witwen-/Witwerrente sind, gilt auch hier die Ein-Jahres-Ehedauer-Regel (§ 46 Abs. 2a SGB VI): War die Ehe kürzer als ein Jahr, wird vermutet, dass sie überwiegend zur Begründung eines Rentenanspruchs geschlossen wurde ("Versorgungsehe") – dann entfällt der Anspruch, sofern sich die Vermutung nicht widerlegen lässt. Der Verstorbene muss zudem Anspruch auf eine gesetzliche Rente gehabt haben (mindestens 5 Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung).

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Gilt es auch für Witwer?

Ja, ausdrücklich. Das Sterbevierteljahr gilt gleichwertig für Witwen und Witwer – also sowohl wenn die Frau als auch wenn der Mann verstorben ist. Die Regelung macht keinen Unterschied nach Geschlecht.

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Auch ohne dauerhaften Witwenrentenanspruch?

Teilweise. Wer die Voraussetzungen für eine langfristige Witwenrente nicht erfüllt – etwa weil bestimmte Altersgrenzen nicht erreicht wurden –, kann trotzdem für das Sterbevierteljahr berechtigt sein. Ausnahme: War die Ehe kürzer als ein Jahr, greift die gesetzliche Vermutung einer "Versorgungsehe" (§ 46 Abs. 2a SGB VI) – dann entfällt der Anspruch, sofern sie nicht widerlegt werden kann. Es lohnt sich trotzdem, den Antrag zu stellen und den Einzelfall zu klären.

So beantragen Sie das Sterbevierteljahr

Frist: 30 Tage nach dem Tod. Der Antrag beim Renten-Service der Deutschen Post muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag eingehen. Danach ist die Möglichkeit, den Vorschuss zu erhalten, unwiderruflich verfallen. Handeln Sie daher bereits in der ersten Woche nach dem Tod.
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Antrag beim Renten-Service der Deutschen Post

Der erste Antrag läuft nicht über die Deutsche Rentenversicherung, sondern über den Renten-Service der Deutschen Post. Dieser ist für die laufende Rentenauszahlung zuständig und kann den Vorschuss direkt auszahlen. Den Antrag erhalten Sie bei jeder Poststelle oder können ihn telefonisch unter 0221 5692 444 anfordern. Er kann auch schriftlich oder persönlich gestellt werden.

Dieser Antrag gilt gleichzeitig als Antrag auf Witwenrente: Ein beim Renten-Service gestellter Antrag auf das Sterbevierteljahr gilt automatisch als Antrag auf Witwen- oder Witwerrente. Zusätzlich müssen Sie aber noch das Formular der Deutschen Rentenversicherung einreichen, damit diese die Rente vollständig berechnen kann.
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Anschließend: Antrag auf Witwenrente bei der DRV

Parallel oder unmittelbar nach dem Antrag beim Renten-Service sollten Sie den formellen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht persönlich in einem Beratungszentrum, per Post oder telefonisch (0800 1000 4800, kostenlos). Der Antrag auf Witwenrente hat eine separate Frist: Wird er innerhalb von 12 Monaten gestellt, wird die Rente rückwirkend ab dem Sterbemonat gezahlt.

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Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen (beglaubigte Ausfertigung)
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen (auf dem Rentenbescheid)
  • Eigene IBAN für die Auszahlung des Vorschusses
  • Eigener Personalausweis

Häufige Fragen zum Sterbevierteljahr

Muss ich das Sterbevierteljahr zurückzahlen?

Besteht Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wird der erhaltene Vorschuss mit dieser Rente verrechnet – eine gesonderte Rückzahlung ist dann nicht nötig. Besteht dagegen kein Rentenanspruch, wird der Vorschuss zurückgefordert.

Was passiert, wenn ich die 30-Tage-Frist verpasse?

Der Anspruch auf den Vorschuss verfällt dann unwiderruflich. Ein regulärer Antrag auf Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung bleibt trotzdem weiterhin möglich.

Bekommen auch unverheiratete Partner das Sterbevierteljahr?

Nein, Anspruch haben ausschließlich hinterbliebene Ehepartner und eingetragene Lebenspartner – Lebensgefährten ohne Trauschein sind ausgeschlossen.

Gilt das Sterbevierteljahr auch, wenn der Verstorbene noch nicht in Rente war?

Nein, es gilt nur, wenn zum Zeitpunkt des Todes bereits eine gesetzliche Rente bezogen wurde. War der Verstorbene noch erwerbstätig, kann trotzdem ein regulärer Antrag auf Witwen- oder Witwerrente gestellt werden.

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