Die Witwenrente – oder Witwerrente, wenn der Mann zurückbleibt – ist eine gesetzliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung für hinterbliebene Ehepartner. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Wer zu lange wartet, verliert Ansprüche: Wird der Antrag mehr als 12 Monate nach dem Tod gestellt, gibt es keine rückwirkende Zahlung mehr.
Die Höhe hängt davon ab, ob die kleine oder die große Witwenrente gilt – und ob eigenes Einkommen vorhanden ist, das angerechnet wird. Dieser Ratgeber erklärt alle relevanten Punkte, damit Sie keine Leistung übersehen.
Voraussetzungen – wer hat Anspruch?
Grundvoraussetzungen
Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben hinterbliebene Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen – das entspricht fünf Versicherungsjahren, nicht notwendigerweise lückenlos. Personen, die kurz vor dem Tod geheiratet haben, können den Anspruch unter bestimmten Umständen dennoch erhalten, wenn die Ehe nachweislich nicht zum Zweck des Rentenerwerbs geschlossen wurde.
Gilt das auch für Witwer?
Ja, vollständig. Witwen- und Witwerrente gelten für alle hinterbliebenen Ehepartner gleichwertig – unabhängig vom Geschlecht. Die Voraussetzungen, die Höhe und die Fristen sind identisch. Der Begriff „Witwenrente" ist in der öffentlichen Wahrnehmung stärker verankert, aber die Leistung gilt ausdrücklich auch für Männer, die ihre Ehefrau verloren haben.
Kleine und große Witwenrente – der Unterschied
Es gibt zwei Stufen: Die kleine Witwenrente als zeitlich begrenzte Übergangsleistung und die große Witwenrente als dauerhafte Absicherung.
Kleine Witwenrente
Wer die Grundvoraussetzungen erfüllt, bekommt in jedem Fall zunächst die kleine Witwenrente – 25 % der Rente, die der Verstorbene zuletzt bezogen hat oder bezogen hätte. Sie wird für maximal 24 Monate gezahlt. Danach endet sie automatisch, sofern kein Anspruch auf die große Witwenrente entsteht. Die kleine Witwenrente ist vor allem für jüngere Hinterbliebene ohne Kinder gedacht, die mittelfristig durch eigenes Einkommen wieder abgesichert sein werden.
Große Witwenrente
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen und wird dauerhaft gezahlt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Der hinterbliebene Ehepartner ist mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt (Stand 2026 – dieser Wert steigt jährlich an), erzieht ein waisenrentenberechtigtes Kind oder ist selbst erwerbsgemindert. Die Altersgrenze wurde schrittweise angehoben und liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten – wer jünger ist und keine der anderen Voraussetzungen erfüllt, erhält zunächst nur die kleine Witwenrente.
Eigenes Einkommen – was wird angerechnet?
Eigenes Einkommen – aus Arbeit, eigener Rente oder Kapitalerträgen – kann die Witwenrente kürzen. Aber erst ab einem bestimmten Freibetrag, und selbst dann nur zu 40 %.
Wie wird angerechnet?
Liegt das eigene monatliche Einkommen über dem Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet – also abgezogen. Nur 40 % des übersteigenden Einkommens reduzieren die Rente, nicht der volle Betrag.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Als Einkommen gelten: Erwerbseinkommen (Gehalt, selbstständige Tätigkeit), eigene Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge (z. B. Beamtenpension), Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen sowie bestimmte Kapitalerträge. Nicht angerechnet werden dagegen: Unterhaltsleistungen, Pflegegeld, Kindergeld und Sozialhilfe.
Antrag stellen – so gehen Sie vor
Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt – am besten persönlich in einem Beratungszentrum, wo ein Berater das Formular gemeinsam mit Ihnen ausfüllt. Alternativ per Post oder telefonisch unter 0800 1000 4800 (kostenlos, Mo–Fr 7:30–19:30 Uhr). Das Antragsformular R0100 ist das Standardformular für die Witwen- oder Witwerrente.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen
- Eigene Rentenversicherungsnummer
- Personalausweis des Antragstellers
- IBAN für die Auszahlung
- Einkommensnachweise – letzter Steuerbescheid oder aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Geburtsurkunden der Kinder bei Anspruch auf erhöhten Freibetrag
Österreich und Schweiz
Was als Nächstes ansteht
Sterbevierteljahr beantragen
Drei Monate volle Rente des Verstorbenen – aber nur wenn Sie innerhalb von 30 Tagen einen Antrag stellen.
Rente und Pension nach Todesfall
Rente abmelden, Überzahlungen vermeiden – alle Schritte für DE, AT und CH im Überblick.
Sterbeurkunde beantragen
Welches Standesamt, welche Unterlagen, wie viele Ausfertigungen brauchen Sie wirklich.
Versicherungen melden & kündigen
Lebens-, Haftpflicht-, Kfz- und Hausratversicherung: was melden, was kündigen.