Ratgeber

Strom, Gas und Internet kündigen nach einem Todesfall

Versorgungsverträge laufen nach dem Tod weiter und werden vom Konto des Verstorbenen abgebucht. Wir erklären, was rechtlich gilt, wie Sie kündigen und was mit laufenden Daueraufträgen passiert.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Deutschland

Strom, Gas, Wasser, Internet, Festnetz – diese Verträge laufen nach einem Todesfall einfach weiter. Sie werden weiter abgebucht, die Versorgung läuft weiter, und niemand informiert die Anbieter von sich aus. Als Erbe oder Hinterbliebener sind Sie nun in der Pflicht – und in der Verantwortung für die laufenden Kosten.

Gut zu wissen: Für Versorgungsverträge gibt es in Deutschland kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht im Todesfall – mit einer Ausnahme beim Mietvertrag. Aber die Praxis sieht meist besser aus als das Gesetz: Die meisten Anbieter kulanzieren eine Kündigung, wenn Sie die Situation erklären und die Sterbeurkunde einreichen.

Rechtslage – was Erben wissen müssen

Erben treten in alle Verträge ein. Mit dem Tod gehen sämtliche Vertragsrechte und -pflichten auf die Erben über (§ 1922 BGB). Das bedeutet: Strom-, Gas- und Internetverträge laufen unverändert weiter, und Erben schulden die Zahlung. Bei Erbausschlagung entfällt diese Pflicht – aber dann entfällt auch das Recht, den Nachlass zu nutzen.
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Kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht

Anders als beim Mietvertrag (§ 580 BGB) gibt es für Strom, Gas und Internet kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Erben müssen die Verträge ordentlich kündigen – also mit der vertraglich vereinbarten Frist. Bei Grundversorgungsverträgen (Strom/Gas) ist die gesetzliche Kündigungsfrist kurz (oft 2 Wochen), bei gebundenen Internet- oder Festnetzverträgen kann sie bis zu 24 Monate betragen.

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Kulanz in der Praxis

Viele Strom-, Gas- und Internetanbieter kulanzieren eine vorzeitige Kündigung im Todesfall – besonders wenn die Wohnung aufgelöst wird. Wenden Sie sich schriftlich an den Anbieter, erklären Sie die Situation und legen Sie die Sterbeurkunde bei. Bei Grundversorgern (stadtwerke, lokale Versorger) ist die Bereitschaft zur Kulanz oft höher als bei bundesweiten Discountern.

Daueraufträge zuerst stoppen: Koordinieren Sie die Kündigung mit der Bank. Stoppen Sie Daueraufträge erst, wenn der Anbieter die Kündigung bestätigt hat – sonst entstehen Verzugszinsen oder Inkassoforderungen.

Strom und Gas kündigen

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Vertragsdaten ermitteln

Suchen Sie in den Unterlagen nach: Jahresabrechnung oder Abschlagsrechnung des Stromanbieters. Dort stehen Kundennummer, Zählernummer und der Name des Anbieters. Falls keine Unterlagen vorhanden sind: Schauen Sie auf die Kontoauszüge – wer bucht regelmäßig einen Betrag im Bereich 50–200 € ab? Das ist in der Regel der Strom- oder Gasanbieter.

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Zählerstand ablesen und melden

Lesen Sie den Strom- und Gaszähler ab und notieren Sie den Stand mit Datum. Das ist wichtig für die Schlussabrechnung: Ab dem Todestag (oder dem Datum der Wohnungsrückgabe) haften Erben für den Verbrauch, nicht der Verstorbene. Der Zählerstand belegt, was bis wann verbraucht wurde.

Foto machen: Fotografieren Sie den Zähler mit sichtbarem Stand und Datum. Das schützt bei Streitigkeiten über die Schlussabrechnung.
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Kündigung einreichen

Schreiben Sie den Anbieter schriftlich an (Brief oder E-Mail), schildern Sie den Todesfall und legen Sie die Sterbeurkunde bei. Bitten Sie um vorzeitige Kündigung aus Kulanz zum nächstmöglichen Termin. Nennen Sie den abgelesenen Zählerstand und Ihre Bankverbindung für etwaige Erstattungen. Bei Grundversorgern können Sie auch persönlich im Kundenzentrum vorstellig werden.

Internet und Festnetz kündigen

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Vertragsart prüfen

Internetverträge können sehr unterschiedliche Laufzeiten haben: DSL- oder Kabelverträge mit 24-Monatsbindung, Monatsverträge ohne Mindestlaufzeit, oder Tarife mit stillschweigender Verlängerung. Schauen Sie auf den Vertrag oder die letzte Rechnung: Wann läuft der Vertrag regulär aus? Und was kostet ein vorzeitiges Ende laut AGB?

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Sonderkündigung beantragen

Auch wenn kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht besteht, gewähren Telekom, Vodafone, O2, 1&1 und die meisten anderen Anbieter im Todesfall eine außerordentliche Kündigung. Schreiben Sie den Anbieter schriftlich an, legen Sie die Sterbeurkunde bei und bitten Sie um Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung oder zum nächstmöglichen Termin. Eine Erstattung der Restlaufzeit ist möglich, aber nicht garantiert.

Router zurückgeben: Viele Anbieter verlangen ihren Router (z. B. FRITZ!Box der Telekom) nach Vertragsende zurück. Achten Sie auf die Rückgabefrist – sie steht im Kündigungsschreiben des Anbieters. Versäumnisse können zu Kosten von 150–200 € führen.

Musterbrief für Strom, Gas oder Internet

Mustervorlage – Sonderkündigung Versorgungsvertrag / Internetvertrag

[Ihr Name als Erbe/Hinterbliebener]
[Ihre Adresse]

[Anbieter]
[Adresse des Anbieters]

[Ort, Datum]

Kündigung – Kundennummer: [Kundennummer] – Vertragsnehmer: [Name des Verstorbenen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass [Name des Verstorbenen], Inhaberin/Inhaber des oben genannten Vertrags, am [Sterbedatum] verstorben ist.

Als Erbe/Hinterbliebener bitte ich Sie, den Vertrag auf Kulanz zum nächstmöglichen Termin zu beenden. [Bei Strom/Gas ergänzen:] Den Zählerstand zum [Datum] teile ich Ihnen anbei mit: [Zählerstand].

Etwaige Rückerstattungen bitte ich auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: [Ihre IBAN]

Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Anlage: Kopie der Sterbeurkunde

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