Bevor das Gericht eröffnet
Das Testament muss erst beim Gericht ankommen
Die Testamentseröffnung setzt voraus, dass das Nachlassgericht überhaupt Kenntnis vom Testament hat. Wurde es amtlich verwahrt, meldet das Zentrale Testamentsregister den Sterbefall automatisch. Wurde es privat aufbewahrt und gefunden, muss die Person, die es besitzt, es unverzüglich abliefern.
Das Gericht setzt einen Eröffnungstermin an
Sobald das Testament vorliegt, terminiert das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) die Eröffnung von Amts wegen – Sie müssen dafür nichts beantragen. Wie schnell das geht, hängt von der Auslastung des Gerichts ab.
Der Eröffnungstermin
Meist ohne persönliches Erscheinen
Anders als es der Begriff "Termin" vermuten lässt, findet die Eröffnung in der Regel ohne Anwesenheit der Erben oder Bedachten statt. Ein Rechtspfleger öffnet das Testament, verliest den Inhalt und hält das Ergebnis in einem Protokoll fest.
Benachrichtigung aller Beteiligten
Im Anschluss verschickt das Gericht eine Abschrift des Testaments sowie des Eröffnungsprotokolls an alle testamentarisch bedachten Personen und an die gesetzlichen Erben – auch dann, wenn diese im Testament leer ausgehen. So erfährt jeder Betroffene offiziell vom Inhalt.
Kosten der Eröffnung
Das Gericht erhebt eine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), die sich am Wert des Nachlasses orientiert. Bei kleineren Nachlässen bleibt sie überschaubar; sie wird in der Regel aus dem Nachlassvermögen beglichen.
Was danach zu tun ist
Prüfen, ob Sie einen Erbschein brauchen
Ein eröffnetes notarielles Testament reicht Banken und dem Grundbuchamt häufig als Nachweis der Erbenstellung. Bei einem privatschriftlichen Testament verlangen manche Stellen zusätzlich einen Erbschein.
Erbe ausschlagen – falls gewünscht
Erst mit der Testamentseröffnung erfahren viele Erben verlässlich, was und wie viel sie erben. Ist der Nachlass überschuldet, läuft ab Kenntnis die sechswöchige Ausschlagungsfrist – siehe Erbe ausschlagen.
Nachlass mit Firmenanteilen (GmbH)?
Häufige Fragen zur Testamentseröffnung
Muss ich zur Testamentseröffnung persönlich erscheinen?
In der Regel nicht. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament meist ohne Anwesenheit der Beteiligten und verschickt anschließend eine Abschrift des Eröffnungsprotokolls sowie des Testaments an alle betroffenen Personen.
Wie lange dauert es vom Todesfall bis zur Testamentseröffnung?
Das hängt vom jeweiligen Nachlassgericht und der Auslastung ab, meist einige Wochen. Liegt das Testament bereits amtlich verwahrt vor, kann sich der Termin nach der automatischen Meldung durch das Zentrale Testamentsregister beschleunigen.
Was kostet die Testamentseröffnung?
Das Nachlassgericht erhebt eine Gerichtsgebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), die sich am Wert des Nachlasses orientiert. Bei kleineren Nachlässen bleibt die Gebühr meist niedrig.
Brauche ich nach der Testamentseröffnung noch einen Erbschein?
Nicht immer. Banken und Grundbuchamt akzeptieren häufig ein eröffnetes notarielles Testament allein als Nachweis. Bei privatschriftlichen Testamenten wird öfter zusätzlich ein Erbschein verlangt.
Einzelne Themen als Ratgeber
Testament finden nach einem Todesfall
Wo Sie suchen sollten und was das Zentrale Testamentsregister leistet.
Erbschein beantragen
Kosten, Dauer und wann Sie ihn für Bank, Grundbuch oder Zulassungsstelle wirklich brauchen.
Erbe ausschlagen
Sechs-Wochen-Frist, korrekte Form beim Nachlassgericht, Kosten und wer als nächstes erbt.
Fristen nach einem Todesfall im Überblick
Alle wichtigen Fristen auf einen Blick – von Standesamt bis Erbschaftssteuer.