Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn wirklich?
Der Erbschein ist eines der meistgenannten, aber am wenigsten verstandenen Dokumente im Erbfall. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, lohnt sich die Frage: Brauchen Sie ihn in Ihrem Fall überhaupt?
Was ist ein Erbschein überhaupt?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das rechtsverbindlich bestätigt, wer Erbe ist und zu welcher Quote (§ 2353 BGB). Das unterscheidet ihn von zwei Dokumenten, die oft verwechselt werden: Die Sterbeurkunde beweist nur, dass jemand verstorben ist – nicht, wer erbt. Ein privates, handschriftliches Testament wiederum zeigt den Willen des Verstorbenen, wurde aber vom Nachlassgericht nicht auf Echtheit und Wirksamkeit amtlich geprüft. Der Erbschein schließt diese Lücke: Wer ihn vorlegt, muss seine Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchamt oder Vertragspartnern nicht weiter beweisen. Rechtlich spricht man von einer Vermutungswirkung – wer im Erbschein als Erbe genannt ist, gilt so lange als Erbe, bis das Gegenteil bewiesen wird. Das gibt Banken und Grundbuchämtern die Sicherheit, mit der im Erbschein genannten Person zu verhandeln, ohne selbst die komplette Erbfolge prüfen zu müssen.
Wann brauche ich überhaupt einen Erbschein?
Immer dann, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Liegt nur die gesetzliche Erbfolge oder ein privates, handschriftliches Testament vor, verlangen Banken, das Grundbuchamt und viele Behörden in der Regel einen Erbschein – eben weil dessen Echtheit amtlich geprüft ist, die eines privaten Testaments aber nicht. Bei einem notariellen Testament reicht dagegen meist die beglaubigte Kopie zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus, ohne dass zusätzlich ein Erbschein nötig wäre. Der Grund: Ein Notar prüft bei der Beurkundung bereits die Geschäftsfähigkeit und Identität des Erblassers, wodurch ein zusätzlicher amtlicher Nachweis überflüssig wird. Wichtig zu wissen: Ob im Einzelfall wirklich ein Erbschein nötig ist, entscheidet am Ende immer die jeweilige Bank oder Behörde selbst – es gibt keine einheitliche gesetzliche Pflicht, die für alle Institute gleichermaßen gilt.
Wann brauche ich keinen Erbschein?
Nicht für jeden Schritt im Nachlass ist ein Erbschein nötig. Für die Kündigung des Mietvertrags der verstorbenen Person genügt die Sterbeurkunde als Nachweis – ausführlich erklärt im Ratgeber Mietvertrag kündigen nach Todesfall. Viele Banken akzeptieren bei kleineren Kontoständen außerdem eine Bankenvollmacht über den Tod hinaus oder eigene, bankinterne Freigrenzen ohne Erbschein. Auch bei der Kfz-Ummeldung handhaben Zulassungsstellen die Anforderungen unterschiedlich – manche akzeptieren Testament und Sterbeurkunde, andere bestehen auf dem Erbschein. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der jeweiligen Stelle nach, bevor Sie den – kostenpflichtigen – Antrag stellen. Ein kurzer Anruf bei Bank oder Behörde vor der Antragstellung kann also mehrere Hundert Euro und Wochen an Wartezeit sparen.
Kosten und Ablauf
Ist der Erbschein in Ihrem Fall nötig, sollten Sie wissen, was auf Sie zukommt – zeitlich wie finanziell.
Wie viel kostet ein Erbschein?
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses (Gebührentabelle nach GNotKG) und fällt in der Praxis doppelt an: einmal für die eidesstattliche Versicherung, einmal für die Erteilung des Erbscheins selbst. Als grobe Orientierung: Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro liegt die Gesamtgebühr bei rund 330 Euro, bei 100.000 Euro bei rund 546 Euro. Diese Zahlen sind eine grobe Einordnung, keine Rechtsberatung – die genaue Gebühr für Ihren Fall erfahren Sie beim zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar. Zum Nachlasswert zählt dabei das gesamte Vermögen abzüglich nachgewiesener Schulden – Immobilien, Konten, Wertpapiere und bewegliches Vermögen wie Fahrzeuge oder Hausrat werden zusammengerechnet. Je höher der Nachlasswert, desto höher also auch die Gebühr, weshalb sich eine realistische Einschätzung des Nachlasswerts schon vor der Antragstellung lohnt.
Wie beantrage ich den Erbschein?
Den Antrag stellen Sie persönlich beim zuständigen Nachlassgericht – das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen – oder über einen Notar, der den Antrag notariell beurkundet. In beiden Fällen müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben zur Erbfolge bestätigen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar – nehmen Sie diesen Schritt entsprechend ernst und lassen Sie sich bei Unsicherheiten über die genaue Erbfolge vorab beraten. Mitzubringen sind außerdem die Sterbeurkunde, gegebenenfalls ein Testament sowie Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen belegen – etwa Geburts- oder Heiratsurkunden. Bei entfernteren Verwandtschaftsverhältnissen (z. B. Erbfolge über Geschwister oder Neffen und Nichten) verlangt das Gericht oft eine lückenlose Kette von Urkunden über mehrere Generationen, was die Vorbereitung entsprechend aufwendiger macht.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel dauert es 4 bis 8 Wochen vom Antrag bis zur Erteilung. Bei Erbengemeinschaften mit mehreren Miterben oder wenn Verwandtschaftsverhältnisse erst über Urkunden aus verschiedenen Standesämtern nachgewiesen werden müssen, kann es deutlich länger dauern.
Erbengemeinschaft und Sonderfälle
Bei mehreren Erben oder Vermögen außerhalb Deutschlands gelten ein paar zusätzliche Besonderheiten, die den Ablauf verändern können – hier die wichtigsten davon.
Wie funktioniert der Erbschein bei einer Erbengemeinschaft?
Ein gemeinschaftlicher Erbschein weist alle Miterben mit ihrer jeweiligen Erbquote gemeinsam aus. Er kann von einem einzelnen Miterben beantragt werden, gilt danach aber für die gesamte Erbengemeinschaft – die anderen Miterben müssen also nicht selbst aktiv werden. Alternativ ist ein Teilerbschein möglich, der ausschließlich den Erbanteil eines einzelnen Miterben bestätigt, etwa wenn dieser allein über seinen Anteil verfügen möchte, ohne auf die übrige Erbengemeinschaft zu warten. In der Praxis ist es meist günstiger und schneller, sich innerhalb der Erbengemeinschaft abzustimmen und einen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, statt mehrere Teilerbscheine einzeln einzuholen – die Gerichtsgebühr für den gemeinschaftlichen Erbschein fällt nur einmal an, während für jeden Teilerbschein erneut Kosten entstehen.
Was gilt bei Vermögen im Ausland?
Für rein deutsche Nachlässe reicht der deutsche Erbschein aus. Bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU kann zusätzlich ein Europäisches Nachlasszeugnis sinnvoll sein, das in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anerkannt wird – anders als der nationale Erbschein, dessen Anerkennung im Ausland im Einzelfall geprüft werden muss. Für die meisten Erbfälle innerhalb Deutschlands ist das jedoch nicht relevant.
Gibt es das auch in Österreich und der Schweiz?
Ja, unter anderem Namen und mit anderem Verfahren. In Österreich übernimmt der Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichts die vergleichbare Funktion – er wird am Ende des Verlassenschaftsverfahrens erteilt. In der Schweiz heißt das Dokument Erbbescheinigung und wird vom zuständigen Erbschaftsamt oder Gericht ausgestellt, wobei Zuständigkeit und Ablauf kantonal unterschiedlich geregelt sind. Das Grundprinzip – ein amtlicher Nachweis der Erbenstellung – ist in allen drei Ländern ähnlich, Kosten und genaues Verfahren unterscheiden sich aber von Deutschland. Erkundigen Sie sich im Zweifel beim zuständigen Gericht vor Ort, insbesondere wenn der Verstorbene zuletzt in Österreich oder der Schweiz gelebt hat und Vermögen in mehreren Ländern hinterlassen hat – dann kann zusätzlich zu klären sein, welches Landesrecht überhaupt auf die Erbfolge anzuwenden ist.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag
Wer alle Unterlagen beim ersten Termin am Nachlassgericht vollständig dabei hat, spart sich einen zweiten Weg und damit oft mehrere Wochen Wartezeit.
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Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
Grundvoraussetzung für jeden Antrag am Nachlassgericht. -
Testament, falls vorhanden
Handschriftliches oder notarielles Testament inklusive Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. -
Personenstandsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch – je nachdem, über welches Verhältnis die Erbfolge begründet wird. -
Ausweisdokument des Antragstellers
Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation beim Nachlassgericht oder Notar. -
Grobe Einschätzung des Nachlasswerts
Für die Berechnung der Gerichtsgebühr – Kontoauszüge, Grundbuchauszug oder Wertpapierdepot-Übersicht helfen bei der Einschätzung. -
Angaben zu weiteren möglichen Erben
Namen und Kontaktdaten anderer Erbberechtigter, falls eine Erbengemeinschaft besteht.
Ein unvollständiger Antrag ist einer der häufigsten Gründe, warum sich die Bearbeitung beim Nachlassgericht unnötig verzögert. Rufen Sie im Zweifel vorab beim Nachlassgericht an und fragen Sie nach der genauen Liste der benötigten Unterlagen für Ihren Fall – die Anforderungen können je nach Amtsgericht leicht variieren.
Was Sie sonst noch regeln müssen
Der Erbschein ist meist nur eines von mehreren Dokumenten, die Sie im Nachlass brauchen. Diese Ratgeber führen Sie durch die übrigen Schritte – von der Sterbeurkunde als Ausgangspunkt bis zu den einzelnen Verträgen, die geklärt werden müssen.
Sterbeurkunde beantragen
Welches Standesamt, welche Unterlagen, wie viele Ausfertigungen – für DE, AT und CH.
Erste Schritte nach einem Todesfall
Der vollständige Leitfaden: von der Sterbeurkunde bis zu Behördengängen.
Bankenvollmacht nach Todesfall
Kontozugang sichern, Daueraufträge stoppen, Nachlasskonto verstehen.
Wohnung auflösen nach Todesfall
Kosten der Haushaltsauflösung, wer zahlt und warum vorschnelles Entrümpeln riskant sein kann.