Ratgeber

Fristen nach einem Todesfall im Überblick

Alle wichtigen Fristen auf einen Blick – von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Erbschaftssteuer.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Die ersten Tage

1

Todesfall beim Standesamt anmelden – 3 Werktage

Der Todesfall muss spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts angemeldet werden. In der Praxis übernimmt das häufig das Bestattungsinstitut. Bei der Anmeldung wird die Sterbeurkunde ausgestellt – das Dokument, das Sie für praktisch jeden weiteren Schritt benötigen.

Wie viele Kopien? Beantragen Sie direkt mindestens 8–10 beglaubigte Ausfertigungen. Details dazu im Ratgeber Sterbeurkunde beantragen.
2

Testament abliefern – unverzüglich

Wer ein Testament besitzt oder findet, muss es ohne schuldhaftes Zögern beim zuständigen Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Eine feste Tagesfrist gibt es dafür nicht – "unverzüglich" bedeutet aber ohne vermeidbare Verzögerung, sobald Sie vom Erbfall erfahren.

Die ersten Wochen

3

Erbe ausschlagen – 6 Wochen

Wollen Sie ein überschuldetes Erbe nicht annehmen, muss die Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung beim Nachlassgericht erklärt werden (§ 1944 BGB). Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Frist verpasst? Details zu Ablauf, Kosten und Ausnahmen im Ratgeber Erbe ausschlagen.
4

Mietvertrag kündigen – 1 Monat (Sonderkündigungsrecht)

War der Verstorbene alleiniger Mieter, können Erben den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich kündigen (§ 580 BGB). Diese Frist beginnt, sobald der Vermieter vom Tod erfährt.

Die ersten Monate

5

Erbfall beim Finanzamt anzeigen – 3 Monate

Erben müssen den Erbfall innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis beim zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 ErbStG) – unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich Erbschaftssteuer anfällt. Wurde der Erbfall bereits durch ein Testament dem Finanzamt bekannt, entfällt diese Pflicht meist automatisch.

Freibeträge prüfen: Ob überhaupt Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab – siehe Erbschaftssteuer Freibeträge.
6

Letzte Steuererklärung – bis 31. Juli des Folgejahres

Als Erbe treten Sie in die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen ein. Die letzte Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, bei Steuerberatung entsprechend später. Details im Ratgeber Letzte Steuererklärung nach Todesfall.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Die Fristen auf dieser Seite beziehen sich auf deutsches Recht (BGB, ErbStG). In Österreich läuft die Nachlassabwicklung über das gerichtliche Verlassenschaftsverfahren, in der Schweiz gelten kantonal unterschiedliche Regelungen zur Ausschlagung. Länderspezifische Details finden Sie in den einzelnen Ratgeber-Themen, etwa bei der Sterbeurkunde.

Häufige Fragen zu Fristen nach einem Todesfall

Was passiert, wenn ich die Sechs-Wochen-Frist zur Erbausschlagung verpasse?

Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe automatisch als angenommen – inklusive möglicher Schulden. Eine Ausschlagung ist danach nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Anfechtung wegen Irrtums) möglich.

Ab wann läuft die Sechs-Wochen-Frist für die Erbausschlagung?

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangen – nicht zwingend ab dem Todestag. Bei Auslandsbezug oder unbekanntem Aufenthaltsort des Erblassers verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Muss ich den Erbfall wirklich selbst beim Finanzamt melden?

Ja, sofern das Finanzamt nicht ohnehin automatisch informiert wird (z. B. durch das Nachlassgericht bei einem Testament). Die Anzeigepflicht innerhalb von drei Monaten gilt unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich Erbschaftssteuer anfällt.

Gelten diese Fristen auch in Österreich und der Schweiz?

Nein, nur teilweise. Die genannten Fristen beziehen sich auf deutsches Recht (BGB, ErbStG). In Österreich und der Schweiz gelten eigene Verfahren und Fristen – etwa das Verlassenschaftsverfahren in Österreich.

Einzelne Themen als Ratgeber

Nachklang · Kommt August 2026

Verträge & Finanzen automatisch erledigen

Nachklang erkennt alle Verträge, generiert Kündigungsbriefe und erinnert Sie an Fristen – direkt auf Ihrem iPhone. Alle Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Kein Spam. Nur eine E-Mail wenn die App bereit ist.