Wo Sie suchen sollten
Persönliche Unterlagen durchsehen
Der häufigste Fundort ist die eigene Wohnung des Verstorbenen: Schreibtisch, Aktenordner, ein Safe oder eine Dokumentenmappe. Ein handschriftliches Testament muss nicht versiegelt oder besonders gekennzeichnet sein, um gültig zu sein.
Bankschließfach prüfen
Viele Menschen bewahren wichtige Dokumente in einem Bankschließfach auf.
Beim Notar nachfragen
Falls der Verstorbene ein Testament notariell beurkunden ließ, hat der zuständige Notar in der Regel eine Ausfertigung. Falls bekannt ist, welcher Notar das Testament erstellt hat, lohnt sich ein direkter Anruf.
Beim Nachlassgericht nachfragen
Das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen kann Auskunft geben, ob dort ein amtlich verwahrtes Testament hinterlegt ist.
Das Zentrale Testamentsregister
Was das Register speichert – und was nicht
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer speichert bundesweit, wo ein Testament amtlich verwahrt wird – bei welchem Notar oder Amtsgericht. Es speichert nicht den Inhalt des Testaments.
Nur amtlich verwahrte Testamente sind erfasst
Registriert werden ausschließlich notariell beurkundete oder beim Nachlassgericht amtlich hinterlegte Testamente. Ein privat verfasstes, zuhause aufbewahrtes handschriftliches Testament steht nicht im ZTR – dafür gibt es keine Meldepflicht der Erben.
Der Ablauf läuft automatisch
Das Standesamt meldet den Sterbefall automatisch an das ZTR. Dieses prüft, ob eine Registrierung vorliegt, und benachrichtigt bei einem Treffer direkt das zuständige Nachlassgericht. Angehörige müssen dafür selbst nichts beantragen.
Ein Testament gefunden – was jetzt?
Ablieferungspflicht beim Nachlassgericht
Wer ein Testament in Besitz hat – ob als Erbe oder nicht – muss es nach § 2259 BGB unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, sobald er vom Tod erfährt. Das gilt auch für ein einfaches, handschriftliches Testament ohne Umschlag oder Siegel.
Testamentseröffnung durch das Gericht
Nach der Ablieferung eröffnet das Nachlassgericht das Testament förmlich und informiert alle testamentarisch bedachten sowie gesetzlich erbberechtigten Personen über den Inhalt.
Kein Testament gefunden?
Dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach § 1924 BGB. Für Bank, Grundbuchamt oder Zulassungsstelle wird in diesem Fall häufiger ein Erbschein verlangt, um die Erbenstellung nachzuweisen.
Häufige Fragen zum Testament finden
Muss ich aktiv nach einem handschriftlichen Testament suchen?
Eine gesetzliche Suchpflicht gibt es nicht. Wer aber ein Testament besitzt oder findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wird keines gefunden, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Ist jedes Testament im Zentralen Testamentsregister erfasst?
Nein. Nur notariell beurkundete oder amtlich beim Nachlassgericht hinterlegte Testamente stehen dort. Ein privat verfasstes Testament, das zuhause aufbewahrt wird, ist nicht registriert.
Was passiert, wenn ich ein gefundenes Testament nicht abliefere?
Die Ablieferung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 2259 BGB). Wer diese Pflicht missachtet, kann gegenüber Betroffenen schadensersatzpflichtig werden und macht sich unter Umständen strafbar.
Brauche ich trotz Testament noch einen Erbschein?
Nicht immer. Banken und Grundbuchamt akzeptieren häufig ein eröffnetes notarielles Testament allein als Nachweis. Bei privatschriftlichen Testamenten wird öfter zusätzlich ein Erbschein verlangt.
Einzelne Themen als Ratgeber
Erste Schritte nach einem Todesfall
Der vollständige Leitfaden für die ersten Stunden und Tage.
Erbschein beantragen
Kosten, Dauer und wann Sie ihn für Bank, Grundbuch oder Zulassungsstelle wirklich brauchen.
Erbe ausschlagen
Sechs-Wochen-Frist, korrekte Form beim Nachlassgericht, Kosten und wer als nächstes erbt.
Behörden nach Todesfall informieren
Welche Ämter und Stellen wann Bescheid wissen müssen.
Testamentseröffnung beim Nachlassgericht
Wie der Eröffnungstermin abläuft, wer informiert wird und was er kostet.