Was passiert mit dem Depot direkt nach dem Tod?
Anders als beim Sparbuch reagiert ein Wertpapierdepot auf Untätigkeit nicht neutral – der Markt bewegt sich weiter, auch wenn Sie es nicht können. Deshalb lohnt sich hier besondere Eile beim Nachweis der Verfügungsberechtigung.
Wird das Depot beim Tod automatisch gesperrt?
Ja. Ähnlich wie beim Girokonto, ausführlich erklärt in unserem Ratgeber Bankenvollmacht nach Todesfall, sperrt die depotführende Bank Kauf- und Verkaufsaufträge, sobald ihr der Tod bekannt wird, bis die Verfügungsberechtigung geklärt ist. Die Sperre betrifft aktive Handlungen wie Kauf, Verkauf oder Umschichtung – nicht den Depotwert selbst. Kursschwankungen der enthaltenen Aktien, Fonds oder ETFs laufen unverändert weiter, Dividenden werden in der Regel weiterhin gutgeschrieben. Nur eingreifen können Sie zunächst nicht, egal wie sich der Markt entwickelt. Auch Sparpläne, die der Verstorbene eingerichtet hatte, werden in aller Regel automatisch gestoppt, sobald die Bank vom Todesfall erfährt – prüfen Sie das ausdrücklich, damit nicht versehentlich weiter vom gesperrten Verrechnungskonto abgebucht wird.
Womit weise ich mich als verfügungsberechtigt aus?
Mit einem Erbschein, einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll, oder einer Vorsorge- beziehungsweise Bankvollmacht über den Tod hinaus, die der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eingerichtet hat. Mehr dazu in Bankenvollmacht nach Todesfall und Erbschein beantragen. Ohne einen dieser Nachweise bleibt das Depot handlungsunfähig – und das kann bei volatilen Märkten zu echten Kursverlusten führen, wenn niemand rechtzeitig reagieren kann, während der Erbschein-Antrag noch beim Nachlassgericht bearbeitet wird. Wer weiß, dass ein Depot im Nachlass ist, sollte den Nachweis der Erbenstellung deshalb nicht auf die lange Bank schieben.
Kann die Bank trotz Sperre in Notfällen reagieren?
In der Regel nicht, ohne dass ihr die Verfügungsberechtigung nachgewiesen wurde – auch nicht bei drohenden Kursverlusten oder einem angekündigten Delisting einer Aktie. Banken agieren hier bewusst konservativ, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, im Namen einer falschen Person gehandelt zu haben. Das unterstreicht, warum eine zu Lebzeiten eingerichtete Vorsorge- oder Bankvollmacht über den Tod hinaus so wertvoll ist: Sie überbrückt genau die Wochen, in denen Erbschein oder Testamentseröffnung noch nicht vorliegen. Ohne eine solche Vollmacht bleibt Angehörigen oft nichts anderes übrig, als tatenlos zuzusehen, wie sich ein Kurs entwickelt – ein Zustand, der gerade in ohnehin belastenden Wochen zusätzlich Nerven kostet.
Bewertung, Übertragung und Erbschaftssteuer
Ist die Verfügungsberechtigung geklärt, stellt sich die nächste Frage: behalten, übertragen oder verkaufen? Und zu welchem Wert taucht das Depot überhaupt in der Erbschaftssteuererklärung auf?
Zu welchem Wert wird das Depot für die Erbschaftssteuer angesetzt?
Maßgeblich ist der Kurswert am Todestag, der sogenannte Bewertungsstichtag – nicht der ursprüngliche Kaufkurs des Verstorbenen und auch nicht der Wert zum Zeitpunkt, an dem Sie tatsächlich Zugriff erhalten. Die depotführende Bank stellt auf Anfrage einen Nachlass-Depotauszug mit den Stichtagswerten aller Positionen aus. Dieser Auszug wird für die Erbschaftssteuererklärung benötigt, siehe auch unseren Ratgeber Erbschaftssteuer-Freibeträge. Bewahren Sie ihn zusammen mit den übrigen Nachlassunterlagen auf – bei größeren Depots verlangt das Finanzamt diesen Nachweis in aller Regel. Bedenken Sie dabei, dass der Wert des Depots zusammen mit Bankguthaben, Immobilien und sonstigem Vermögen in den Gesamtnachlass einfließt, gegen den die persönlichen Freibeträge gerechnet werden – ein wertvolles Depot kann also schneller zur Steuerpflicht führen, als man zunächst denkt.
Muss ich die Wertpapiere verkaufen oder kann ich sie übernehmen?
Beides ist möglich. Das Depot kann unverändert auf den oder die Erben umgeschrieben werden, ohne dass Aktien, Fonds oder ETFs verkauft werden müssen – das ist steuerlich meist vorteilhafter, weil kein Verkauf und damit keine sofortige Kapitalertragsteuer auf bereits aufgelaufene Kursgewinne anfällt. Alternativ kann die Bank die Positionen auf Wunsch verkaufen und den Erlös auszahlen, etwa wenn eine Erbengemeinschaft den Wert direkt in bar aufteilen möchte, statt gemeinsam ein Depot zu verwalten. Welche Variante sinnvoller ist, hängt stark davon ab, ob die Erben investiert bleiben wollen oder das Geld kurzfristig brauchen. Wenn Sie bereits ein eigenes Depot bei derselben Bank oder einem anderen Anbieter haben, lässt sich der geerbte Bestand oft direkt dorthin übertragen, statt ein neues Depot allein für den Nachlass zu eröffnen – fragen Sie aktiv danach, das wird nicht immer von selbst angeboten.
Was passiert mit dem ursprünglichen Kaufkurs beim Erben?
Die ursprünglichen Anschaffungsdaten des Verstorbenen – Kaufkurs und Kaufdatum jeder einzelnen Position – gehen auf die Erben über und bleiben für die spätere Berechnung der Kapitalertragsteuer bei einem eigenen Verkauf maßgeblich, nicht der Kurswert zum Todestag. Verkaufen Sie eine geerbte Aktie später mit Gewinn, wird dieser Gewinn also weiterhin gegenüber dem ursprünglichen, oft viel niedrigeren Einstandskurs des Verstorbenen berechnet. Das ist steuerlich relevant und wird häufig übersehen – gerade bei Positionen, die schon seit Jahrzehnten im Depot lagen und entsprechend hohe stille Reserven enthalten.
Erbengemeinschaften und praktische Schritte
Bei mehreren Erben und bei Depots im Ausland kommen ein paar zusätzliche Punkte hinzu, die den Ablauf spürbar verzögern können, wenn man sie nicht frühzeitig einplant.
Was gilt, wenn mehrere Erben ein Depot gemeinsam erben?
Bei einer Erbengemeinschaft können Verfügungen über das Depot – Verkauf, Umschichtung, Order – grundsätzlich nur von allen Miterben gemeinsam vorgenommen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. In der Praxis erteilen Erbengemeinschaften deshalb oft einer Person eine Vollmacht, um das Depot handlungsfähig zu halten, bis die eigentliche Erbauseinandersetzung final geklärt ist. Ohne eine solche Absprache kann schon eine simple Umschichtung wochenlang blockiert sein, weil ein Miterbe nicht erreichbar ist oder zögert zu unterschreiben. Gerade bei schwankungsanfälligen Einzelaktien kann das teuer werden, wenn niemand rechtzeitig reagieren darf. Legen Sie deshalb möglichst früh fest, wer die Bevollmächtigung für das Depot übernimmt, und dokumentieren Sie diese Entscheidung schriftlich gegenüber der Bank.
Muss ich einen neuen Freistellungsauftrag einrichten?
Ja. Der Freistellungsauftrag des Verstorbenen erlischt mit dem Tod und muss von den Erben für das übernommene oder neu eröffnete Depot neu eingerichtet werden. Geschieht das nicht, wird auf Kapitalerträge sofort die volle Kapitalertragsteuer abgeführt – auch innerhalb des eigentlich steuerfreien Sparerpauschbetrags, den jeder Erbe individuell für sich neu nutzen kann. Das ist ein einfacher Verwaltungsschritt, der aber leicht in der Fülle anderer Aufgaben untergeht und dann bares Geld kostet. Zu viel gezahlte Steuer lässt sich zwar über die Einkommensteuererklärung zurückholen, das dauert aber bis zu einem Jahr – ein rechtzeitig gestellter Freistellungsauftrag erspart diesen Umweg komplett.
Was gilt bei ausländischen Depots oder Brokern?
Bei Depots im Ausland, etwa bei einem US-amerikanischen oder einem anderen ausländischen Broker, kann der Nachweis der Erbenstellung deutlich aufwendiger sein. Oft wird eine beglaubigte und teils sogar mit Apostille versehene Übersetzung des Erbscheins verlangt, bevor der Anbieter überhaupt mit den Erben kommuniziert. Planen Sie hierfür deutlich mehr Zeit ein als bei einer inländischen Bank – mehrere Monate sind bei internationalen Brokern keine Seltenheit. Klären Sie frühzeitig, welche Unterlagen der jeweilige Anbieter konkret verlangt, statt erst den vollständigen Erbschein zu beantragen und dann festzustellen, dass zusätzlich eine Übersetzung nötig gewesen wäre. Bei reinen Online-Brokern ohne deutsche Niederlassung kann außerdem die telefonische oder schriftliche Kommunikation selbst zäh sein – rechnen Sie mit mehreren Anläufen, bis Sie eine zuständige Stelle erreichen, und dokumentieren Sie jeden Kontakt mit Datum und Ansprechpartner.
Checkliste: Depot im Nachlass richtig abwickeln
Diese Punkte helfen, kein Detail zu übersehen, wenn ein Wertpapierdepot Teil des Nachlasses ist.
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Depotführende Bank informiert
Die Bank weiß vom Todesfall und hat das Depot für Verfügungen gesperrt, Bestand und Kurswerte laufen weiter. -
Alle Depots ermittelt
Kontoauszüge, Post und Unterlagen der letzten Jahre wurden auf weitere Depots bei anderen Banken oder Brokern durchsucht. -
Verfügungsberechtigung nachgewiesen
Erbschein, notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine bereits bestehende Vollmacht liegt der Bank vor. -
Nachlass-Depotauszug zum Stichtag angefordert
Die Bewertung zum Todestag liegt schriftlich vor – wird für die Erbschaftssteuererklärung benötigt. -
Entscheidung Übertragung oder Verkauf getroffen
Erben haben sich abgestimmt, ob das Depot fortgeführt oder aufgelöst werden soll. -
Neuer Freistellungsauftrag eingerichtet
Jeder Erbe hat seinen eigenen Sparerpauschbetrag für das Depot hinterlegt.
Anders als bei vielen anderen Nachlassthemen tickt bei einem Depot tatsächlich eine Uhr, die man nicht ignorieren sollte: Der Markt macht keine Pause, während Erbschein oder Vollmachtsnachweis bearbeitet werden. Wer weiß, dass Wertpapiere im Nachlass sind, sollte die Verfügungsberechtigung deshalb mit höherer Priorität klären als bei rein administrativen Themen wie Vertragskündigungen, bei denen ein paar Tage selten einen finanziellen Unterschied machen.
Was Sie sonst noch regeln müssen
Ein Depot ist meist nur ein Teil des finanziellen Nachlasses. Diese Ratgeber helfen bei den übrigen Themen rund um Konten, Versicherungen und Steuern.
Bankenvollmacht nach Todesfall
Kontozugang sichern, Daueraufträge stoppen, Nachlasskonto verstehen.
Versicherungen melden & kündigen
Lebens-, Haftpflicht-, Kfz- und Hausratversicherung: was melden, was kündigen.
Erste Schritte nach einem Todesfall
Der vollständige Leitfaden: von der Sterbeurkunde bis zu Behördengängen.
Erbschaftssteuer-Freibeträge
Wie viel bleibt für Ehepartner, Kinder und andere Erben steuerfrei – und wie die Steuerklassen funktionieren.