Ratgeber

Auto nach Todesfall – Kfz-Versicherung, Steuer und Ummeldung

Was passiert mit dem Fahrzeug nach einem Todesfall? Die Kfz-Steuer läuft weiter bis zur Ab- oder Ummeldung, die Versicherung geht auf die Erben über und kann gekündigt werden, und die Zulassung muss umgeschrieben werden. Wir erklären jeden Schritt.

Lesezeit: ca. 5 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Deutschland

Ein Auto gehört zum Nachlass wie jedes andere Vermögensgut. Erben übernehmen damit automatisch auch die laufenden Verpflichtungen: Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer und die Zulassung auf den Namen des Verstorbenen. Nur: Was davon endet automatisch, und was müssen Erben aktiv regeln?

Wichtig zu wissen: Anders als oft angenommen endet die Kfz-Steuerpflicht nicht automatisch mit dem Tod, sondern erst mit der Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs – bis dahin haften die Erben dafür. Die Kfz-Versicherung geht kraft Erbrechts auf die Erben über und kann von beiden Seiten mit gesetzlicher Frist gekündigt werden (§ 96 VVG). Und die Ummeldung beim Straßenverkehrsamt ist ein standardisierter Prozess.

Was endet automatisch, was nicht?

Endet automatisch
Kfz-Steuer Wird mit Todestag automatisch abgemeldet. Bereits gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.
Sonderkündigung möglich
Kfz-Versicherung Gesetzliches Sonderkündigungsrecht binnen 1 Monat nach Kenntnis des Todes. Prämie wird erstattet.
Aktiv regeln
Zulassung / Kennzeichen Zulassung bleibt auf dem Verstorbenen, muss beim Straßenverkehrsamt umgeschrieben oder abgemeldet werden.

Kfz-Steuer – endet erst mit Ab- oder Ummeldung

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Steuerpflicht endet erst mit der Abmeldung

Die Kfz-Steuerpflicht ist an das Fahrzeug bzw. dessen Halter gebunden und erlischt nicht automatisch mit dem Tod – die Haltereigenschaft ist nicht vererblich, aber die Erben haften bis zur Ab- oder Ummeldung für die weiter anfallende Steuer. Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Melden Sie das Fahrzeug daher zügig beim Straßenverkehrsamt ab oder auf die Erben um – das Hauptzollamt wird davon automatisch informiert.

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Anteilige Rückerstattung

Für den Zeitraum nach dem Todestag bis zum Ende der bereits bezahlten Steuerperiode erhalten die Erben eine anteilige Rückerstattung. Diese wird automatisch berechnet und auf das zuletzt hinterlegte Konto des Verstorbenen oder nach Mitteilung auf das Konto der Erben überwiesen. Keine aktive Beantragung notwendig.

Tipp: Die Rückerstattung erfolgt erst nach Ummeldung oder Abmeldung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt. Je schneller Sie die Ummeldung vornehmen, desto früher erhalten Sie die Erstattung.

Kfz-Versicherung – Sonderkündigung oder Übernahme

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Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht

Nach § 96 VVG haben sowohl die Erben als neue Halter als auch der Versicherer ein Kündigungsrecht, wenn sich durch den Erbfall die Eigentumsverhältnisse am versicherten Fahrzeug ändern. Die Kündigung muss innerhalb von 1 Monat ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Erbe vom Bestehen der Versicherung Kenntnis erlangt hat. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Versicherungsmonats. Bereits bezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

Frist beachten: Die 1-Monats-Frist beginnt, wenn Sie als Erbe von der Versicherung erfahren – nicht zwingend vom Todestag. Trotzdem sollten Sie zeitnah handeln.
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Versicherung übernehmen statt kündigen

Wollen Sie das Fahrzeug behalten, können Sie die bestehende Kfz-Versicherung übernehmen, anstatt zu kündigen. Informieren Sie den Versicherer über den Todesfall und teilen Sie mit, dass Sie als Erbe den Vertrag fortführen möchten. Der Vertrag wird auf Ihren Namen umgeschrieben. Wichtig: Prüfen Sie dabei die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) – sie ist an den Versicherungsnehmer gebunden und kann durch Übertragung auf Verwandte erhalten bleiben.

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Fahrzeug ohne Änderung der Versicherung nutzen

Bis die Versicherung umgeschrieben oder das Fahrzeug abgemeldet ist, bleibt der Haftpflichtschutz bestehen – das Fahrzeug ist weiter zugelassen und versichert. Als Erbe sind Sie jedoch verpflichtet, die Versicherung über den Todesfall zu informieren. Fahren Sie das Fahrzeug ohne Information des Versicherers, riskieren Sie im Schadensfall Probleme mit der Regulierung.

Ummeldung und Abmeldung beim Straßenverkehrsamt

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Fahrzeug auf Erben ummelden

Wollen Sie das Fahrzeug behalten, muss es auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie benötigen beim Straßenverkehrsamt (Kfz-Zulassungsstelle): Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Sterbeurkunde, Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll), Ihren Personalausweis, eVB-Nummer Ihrer neuen Kfz-Versicherung oder Nachweis der Vertragsübernahme. Die Ummeldung kostet je nach Gemeinde 25–50 €.

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Fahrzeug abmelden oder verkaufen

Soll das Fahrzeug nicht behalten werden, können Sie es abmelden (Stilllegung) oder verkaufen. Für die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt benötigen Sie: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Kennzeichen (beide Schilder), Sterbeurkunde und Ihren Ausweis. Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung – diese ist für die Rückerstattung der Kfz-Steuer und Versicherungsprämie wichtig.

TÜV/HU bleibt gültig: Die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) ist fahrzeuggebunden, nicht personengebunden. Sie läuft unverändert weiter – ein neuer Halter muss keinen neuen TÜV veranlassen.
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Schadensfreiheitsrabatt sichern

Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Verstorbenen kann auf bestimmte Personen übertragen werden – in der Regel auf Ehepartner oder Kinder, wenn diese den gleichen Versicherer nutzen oder zu ihm wechseln. Fragen Sie bei der Versicherung nach einer „Übernahme der Schadenfreiheitsklasse". Für langjährige unfallfreie Fahrer kann das eine erhebliche Ersparnis bedeuten.

Häufige Fragen zum Auto nach Todesfall

Muss ich das Auto sofort ummelden?

Nein, für die Ummeldung selbst gibt es keine gesetzliche Sofortfrist. Bis zur Ummeldung oder Abmeldung bleibt das Fahrzeug weiter zugelassen, versichert und kfz-steuerpflichtig. Eine Frist gilt nur, wenn Sie die Kfz-Versicherung kündigen wollen: dafür haben Sie 1 Monat ab Kenntnis vom Vertrag (§ 96 VVG).

Wer haftet, wenn mit dem Auto des Verstorbenen ein Unfall passiert, bevor es umgemeldet ist?

Der Haftpflichtschutz der bestehenden Versicherung bleibt bestehen, solange sie nicht gekündigt oder das Fahrzeug abgemeldet wurde. Als Erbe sind Sie aber verpflichtet, den Versicherer über den Todesfall zu informieren – tun Sie das nicht, riskieren Sie im Schadensfall Probleme bei der Regulierung.

Brauche ich einen Erbschein für die Ummeldung?

In der Regel ja. Die Zulassungsstelle verlangt für die Ummeldung auf Ihren Namen einen Erbnachweis – meist einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament. Wann genau welcher Nachweis reicht, erklären wir im Ratgeber zum Erbschein.

Was passiert, wenn mehrere Erben das Auto gemeinsam erben?

Dann gehört das Fahrzeug der Erbengemeinschaft gemeinsam. Für die Ummeldung auf eine einzelne Person oder den Verkauf ist entweder die Zustimmung aller Miterben oder eine Vollmacht von ihnen nötig – klären Sie das am besten frühzeitig innerhalb der Erbengemeinschaft.

Kann ich das Auto verkaufen, bevor es umgemeldet ist?

Ja, ein Verkauf ist mit entsprechendem Erbnachweis grundsätzlich möglich, auch ohne vorherige Ummeldung auf Ihren eigenen Namen. In der Praxis ist es aber oft einfacher, das Fahrzeug zuerst auf sich umzumelden – das vermeidet Rückfragen des Käufers oder der Zulassungsstelle.

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