Ratgeber

Verträge und Abos des Verstorbenen finden

Bevor Sie etwas kündigen können, müssen Sie erst wissen, was überhaupt läuft – so spüren Sie alle laufenden Verträge und Abos auf.

Lesezeit: ca. 6 Minuten · Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Die drei wichtigsten Fundstellen

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Post der ersten Wochen sammeln und öffnen

Viele Anbieter kommunizieren noch klassisch per Brief – Rechnungen, Mahnungen und Vertragsänderungen zeigen zuverlässig, was aktuell läuft. Öffnen Sie auch Post, die auf den ersten Blick nach Werbung aussieht, und legen Sie sich einen Stapel „laufende Verträge“ an. Richten Sie bei Bedarf einen Nachsendeauftrag ein, damit Ihnen nichts entgeht.

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E-Mail-Postfach gezielt durchsuchen

Haben Sie Zugang zum E-Mail-Konto (Passwort bekannt oder in einem Passwort-Manager hinterlegt), durchsuchen Sie es nach Begriffen wie „Rechnung“, „Bestätigung“, „Abo“, „Zahlungserinnerung“ oder „Vertrag“. Das findet zuverlässig auch rein digitale Abos, die nie einen Brief verschicken.

Kein Zugang zum Postfach? Digitale Konten gehen wie alles andere im Nachlass auf die Erben über. Ohne Passwort können Sie beim E-Mail-Anbieter mit Sterbeurkunde und Erbennachweis Zugang beantragen – das dauert allerdings, prüfen Sie deshalb zuerst Post und Kontoauszüge.
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Kontoauszüge der letzten 12 Monate durchgehen

Suchen Sie nach wiederkehrenden Abbuchungen mit gleichem Betrag und Empfänger in regelmäßigem Abstand – das ist der zuverlässigste Weg, um Abos zu finden, an die niemand mehr denkt. Die Bank stellt Ihnen als Erbe die vollständige Kontohistorie zur Verfügung.

Sterbeurkunde reicht dafür meist nicht: Sie beweist nur den Tod, nicht wer erbt. Für den Zugang zum Konto verlangen Banken in der Regel zusätzlich einen Erbennachweis – einen Erbschein oder ein bereits eröffnetes Testament.

Zahlungsdienstleister als Fundgrube

Viele kleinere Abos laufen nicht direkt über das Girokonto, sondern über einen Zahlungsdienst dazwischen – und tauchen im Kontoauszug nur als ein einziger Sammelposten auf. Diese Dienste lohnt es sich gezielt zu prüfen.

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PayPal-Transaktionsverlauf prüfen

PayPal ist selbst kein Abo, aber häufig die Quelle für viele andere Abbuchungen. Im Transaktionsverlauf sehen Sie auf einen Blick, welche Dienste regelmäßig abgebucht wurden. Ohne Zugang zum Konto kontaktieren Sie den PayPal-Kundendienst mit Sterbeurkunde und Erbennachweis.

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Apple Pay, Google Pay und Wallet-Apps

Bei Zugriff auf ein entsperrtes Smartphone zeigt die Wallet-App (Apple Wallet bzw. Google Wallet) die letzten Kartentransaktionen samt Händlername an – oft der schnellste Weg, um kleinere, wiederkehrende Abbuchungen zu identifizieren, die im Kontoauszug nur gesammelt als Kreditkartenabrechnung erscheinen.

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Kreditkartenabrechnungen separat anfordern

Kreditkarten laufen oft über ein anderes Institut als das Girokonto und tauchen dort nur als eine monatliche Sammelbuchung auf. Fordern Sie beim Kartenanbieter die Einzelabrechnungen der letzten drei bis sechs Monate an, um zu sehen, was im Detail abgebucht wurde.

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Internationale Marktplätze nicht vergessen

Auch Konten bei Amazon, eBay oder internationalen Marktplätzen wie AliExpress/Alibaba können hinterlegte Zahlungsmittel und laufende Abos haben – etwa Amazon Prime oder Cloud-Speicher –, die bei Zahlung per Guthaben oder Gutschein gar nicht als eigene Abbuchung auffallen. Prüfen Sie, bei welchen Diensten sich der Verstorbene mit E-Mail-Adresse und Passwort eingeloggt hat.

Was tun mit den gefundenen Verträgen?

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Erst sammeln, dann entscheiden

Legen Sie eine einfache Liste an: Anbieter, Betrag, Rhythmus, ob eine Kündigung nötig ist oder der Vertrag (z. B. ein gemeinsamer Familientarif) weiterlaufen soll. So kündigen Sie nichts versehentlich, was noch gebraucht wird.

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Mit dem passenden Musterbrief kündigen

Für die häufigsten Vertragsarten – Miete, Handy, Strom/Gas/Internet, Versicherungen, Streaming-Abos – haben wir eigene Ratgeber mit rechtssicheren Musterbriefen. Schreiben Sie den Anbieter immer als Erbe/Hinterbliebener an, nie als Bevollmächtigter, und legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

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Das mühsamste Puzzle – automatisch statt manuell

Genau dieses Zusammensuchen aus Post, E-Mail-Postfach und mehreren Kontoauszügen ist für die meisten Hinterbliebenen der aufwendigste Teil. Nachklang wurde für genau dieses Problem gebaut: Sie laden Kontoauszüge und Dokumente hoch, die App erkennt darin automatisch laufende Verträge und erstellt passende Kündigungsbriefe – alles direkt auf Ihrem Gerät, ohne dass Ihre Unterlagen hochgeladen oder irgendwo gespeichert werden müssen.

Häufige Fragen zum Finden von Verträgen

Wie finde ich heraus, welche Verträge und Abos der Verstorbene hatte?

Am zuverlässigsten über drei Quellen: die Post der ersten Wochen, das E-Mail-Postfach (Suche nach „Rechnung“, „Bestätigung“, „Abo“) und die Kontoauszüge der letzten 12 Monate – wiederkehrende Abbuchungen verraten fast jedes laufende Abo.

Darf ich als Erbe die Kontoauszüge des Verstorbenen einsehen?

Ja. Als Erbe treten Sie kraft Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, auch in das Bankkonto. Die Bank verlangt dafür in der Regel einen Nachweis Ihrer Erbenstellung – einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament genügen oft, die Sterbeurkunde allein reicht dafür meist nicht aus, da sie nur den Tod, nicht die Erbfolge belegt.

Sind PayPal- und Kreditkartenzahlungen nach dem Tod noch sichtbar?

Ja, der Transaktionsverlauf bleibt erhalten und ist eine der ergiebigsten Quellen für versteckte Abos. Als Erbe können Sie beim jeweiligen Anbieter mit Sterbeurkunde und Erbennachweis Zugang zum Konto oder eine Kontoübersicht anfordern.

Wie weit sollte ich bei den Kontoauszügen zurückschauen?

Mindestens 12 Monate, damit auch jährlich abgerechnete Abos wie Amazon Prime, Domain-Gebühren oder manche Versicherungen auffallen. Monatliche Abbuchungen erkennen Sie meist schon nach 2–3 Monaten Rückblick.

Was mache ich, wenn ich ein unbekanntes Abo entdecke?

Notieren Sie Anbieter, Betrag und Rhythmus und klären Sie anhand der Bezeichnung im Kontoauszug, worum es sich handelt. Kontaktieren Sie den Anbieter als Erbe/Hinterbliebener mit einer Kopie der Sterbeurkunde und bitten Sie um Kündigung – ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es außer beim Mietvertrag nirgends, die meisten Anbieter kulanzieren aber im Todesfall.

Einzelne Themen als Ratgeber

Sobald Sie wissen, was läuft, geht es an die Kündigung. Diese Ratgeber führen Sie Schritt für Schritt durch die jeweilige Vertragsart.

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